Unternehmen in der Pflicht

28.02.2013 12:02 Uhr

Unternehmen in der Pflicht

Teil 29: Lettland | Aija Klavinska, Steuerexpertin und -managerin bei Deloitte Lettland, skizziert den Rahmen zur Besteuerung von Firmenwagen in der baltischen Republik.

— Welche Steuern gibt es in Lettland generell auf Fahrzeuge und im Speziellen auf Firmenwagen?

Es wird eine Steuer auf Fahrzeuge erhoben, die juristische Personen halten. Diese gründet in der Tatsache, dass Firmenwagen normalerweise auch für private Zwecke, also zum Beispiel für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte und anderen Zielen, genutzt werden. Wenn ein Unternehmen diese Steuer auf jedes seiner Fahrzeuge zahlt, dann entsteht aufseiten des Arbeitnehmers kein persönlicher geldwerter Vorteil zur Versteuerung.

– Wie heißt diese Steuer für Unternehmen und wie wird sie berechnet?

Wir nennen diese Steuer schlicht „Firmenwagensteuer“. Sie wird kalkuliert proportional zur Größe des Fahrzeugs. „Größe“ bedeutet in diesem Zusammenhang der Hubraum des Fahrzeugs in Kubikzentimetern. In Anhängigkeit davon beträgt die Steuer ungefähr zwischen 27 und 57 Euro im Monat pro Fahrzeug – es sei denn, das Unternehmen kann beweisen, dass es ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt wird wie Taxiunternehmen oder Logistikgeschäfte, die auch kleine Pkw im Einsatz haben. In diesen Fällen hat das Unternehmen allerdings ein GPS-System einzubauen, um den Steuerbehörden auch nachzuweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich nur beruflich gefahren wird.

Außerdem wird die Steuer in drei Schritten entsprechend der Kubikzentimeter ermittelt. Wenn das Fahrzeug unter 2.000 Kubikzentimeter liegt, hat das Unternehmen für dieses rund 27 Euro monatlich zu zahlen. Die zweite Stufe umfasst den Bereich zwischen 2.000 und 2.500 Kubikzentimeter. Hier ist dann eine Steuer von etwa 42 Euro pro Fahrzeug und Monat fällig. Über 2.500 Kubikzentimeter beträgt die monatliche Steuer rund 57 Euro je Fahrzeug.

Die Steuer wurde eingeführt für Pkw, aber nicht für Busse oder ähnliche Fahrzeuge, da die grundsätzliche Idee darin bestand, den zu versteuernden Vorteil im Rahmen der Gehaltsabrechnung zu vermeiden. Da wir nicht davon ausgehen, dass die Leute in Bussen oder Lkw nach Hause fahren, sind diese hiervon nicht betroffen.

– Welche Regelungen hat der Gesetzgeber für Unternehmen aus körperschaftsteuerlicher Sicht festgelegt?

Wenn die Firmenwagensteuer gezahlt wird, sind alle Aufwendungen, bezogen auf das Auto aus körperschaftsteuerlicher Sicht, vollständig absetzbar. Es gibt jedoch eine spezielle Regelung respektive Einschränkung bezüglich Firmenwagen. Sie findet auf Autos Anwendung, die wir als „repräsentative Autos“ bezeichnen. Ist der Pkw ein solches, dann ist er auch aus körperschaftsteuerlicher Sicht in keiner Weise abzugsfähig. Eine Grenze bei den Anschaffungskosten definiert, ob das Auto repräsentativ ist oder nicht. Wenn das Auto, welches vom Unternehmen gekauft oder gemietet ist, den Betrag von 36.000 Euro ohne Mehrwertsteuer überschreitet, dann sind keine Kosten wie für Abschreibung, Instandhaltung, Kraftstoff oder Versicherung steuerlich abzugsfähig – auch nicht bis zu der Grenze von 36.000 Euro. Und dies schließt auch jeden Pkw ein, der mehr als 36.000 Euro netto kostet.

Hintergrund für die Festlegung einer Begrenzung war, dass heimische Unternehmen gewöhnlich teure Autos für ihre ansässigen Besitzer und Bosse gekauft haben und als Anlagegut aufgenommen haben. Dies wurde durch die Gesetzgebung hiermit vor einigen Jahren gestoppt. Wenn man also ein kostspieliges Auto kauft, kann nichts mehr aus körperschaftsteuerlicher Perspektive in Abzug gebracht werden. Unsere Autohändler sind inzwischen daran gewöhnt und versuchen, die Pkw so weit wie möglich unterhalb dieser Grenze zu halten.

– Bezieht sich die Grenze von 36.000 Euro auf den Listenpreis, den tatsächlichen Kaufpreis oder den Marktwert des Fahrzeugs?

Es ist damit prinzipiell der Gesamtpreis gemeint. Wenn das Auto einen Basispreis hat und mit Zusatzausstattung ausgerüstet wird, ist der Komplettpreis zugrunde zu legen. Wenn irgendwelche Diskussionen bezüglich des Preises bestehen, schauen wir uns den Versicherungswert des Autos an. Das ist normalerweise der Marktwert, da die Versicherer ja daran interessiert sind, den tatsächlichen Preis auszuweisen.

– Und über wie viele Jahre werden die Fahrzeuge bei Kauf abgeschrieben?

Grundsätzlich kann das Unternehmen zu Bilanzierungszwecken den Zeitraum wählen, den es wünscht. Normalerweise entscheiden sie sich für fünf Jahre und nutzen die Abschreibungsrate von 20 Prozent pro Jahr. Die steuerliche Abschreibung ist dabei aber stets eine degressive Methode, innerhalb derer auf den verbleibenden Wert dann 30 Prozent angesetzt werden. Die Zeitspanne bis zur vollen Amortisation kann sich also sehr lange hinziehen. Ungefähr für die ersten zwei Jahre hat das Unternehmen allerdings einen positiven steuerlichen Effekt.

– Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Firmenwagen? Und handelt es sich dabei um abzugsfähige Vorsteuer?

Die Mehrwertsteuer in Lettland beträgt derzeit 21 Prozent. Aus mehrwertsteuerlicher Sicht können auf Autos nur 80 Prozent als Vorsteuer geltend gemacht werden. 20 Prozent sind immer zu zahlen, unabhängig von der Nutzung oder anderen Faktoren. Dabei handelt es sich um eine Pauschalmethode, die Kraftstoff, Reifen, Versicherung und auch andere Aufwendungen einschließt.

– Welche Beschaffungsform bevorzugen Unternehmen, um Mitarbeitern einen Firmenwagen zur Verfügung zu stellen? Etwa Operate Leasing?

Das würde ich nicht sagen. Finance Leasing ist beliebter. Ich meine, Unternehmen denken langfristig und wählen diese Form aufgrund guter Veräußerungsmöglichkeiten, wenn das Auto alt genug ist. Operate Leasing ist mehr für Unternehmen, die nicht die Kapazität haben, sich um ihre Fahrzeuge zu kümmern.

– Wenn die Unternehmen diese Extrasteuer zu entrichten haben: Ist dann überhaupt kein zu versteuernder geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer zu ermitteln?

Nein, deshalb haben wir ja die Firmenwagensteuer. Wenn sie gezahlt wird, ist die private Nutzung aufseiten des Arbeitnehmers nicht auch noch als zu versteuernder geldwerter Vorteil zu behandeln.

– Und wenn das Unternehmen die Firmenwagensteuer nicht abführt?

Die Unternehmen haben nicht wirklich eine Wahl. Wenn ein Unternehmen ein Auto besitzt, hat es entweder nachzuweisen, dass es nur zu dienstlichen Zwecken genutzt wird, oder es hat darauf die Steuer zu zahlen. Aus diesem Grund haben wir ja auch keinen geldwerten Vorteil.

Zuvor konnten die Nutzer Dokumente in einer Art und Weise führen, dass es nicht so aussah, als ob sie das Auto privat gefahren sind. Und dies war für die Steuerbehörden schwer zu kontrollieren. Deshalb war es einfacher, eine Steuer einzuführen, welche die private Nutzung immer versteuert.

– Was sind typische Firmenwagen bei Ihnen in Lettland?

Das variiert stark und hängt vom Unternehmen ab, was sie sich leisten können. Es gibt sehr viele mittlere Unternehmen im Privateigentum. In diesem Fällen wählt der Chef das Auto aus, das ihm gefällt.

– Hat es jüngst gesetzliche Neuerungen gegeben oder gibt es Pläne dafür, zum Beispiel eine Steuer auf Basis von CO2-Emissionen?

Nein, darauf wird keine separate Steuer erhoben. Es gibt aber einige staatliche Abgaben, die auf dem Gewicht, dem Motorhubraum und der Motorleistung basieren, etwa wenn das Fahrzeug zum ersten Mal registriert wird oder wenn es durch die jährliche technische Inspektion geht

– Kennen Sie auch Abgaben auf die Kfz-Registrierung oder Mautgebühren?

Es sind einige Gebühren zu zahlen, um die Registrierung und die Nummernschilder zu erhalten. Daneben haben wir aber nur eine Abgabe für die Erlaubnis, in ein bestimmtes Gebiet fahren zu dürfen. Diese wird in Jūrmala (deutsch: Riga-Strand, Anmerkung der Redaktion), einer Touristenstadt, erhoben. Dort sind 1,50 Euro pro Tag zu zahlen, um Eintritt zu erhalten.

– Haben Sie irgendwelche Fallstricke oder Hemmnisse bezüglich der Besteuerung von Firmenwagen?

Es gibt viele offene Fragen in Situationen, in denen die Fahrzeuge nicht dem Unternehmen, sondern den Arbeitnehmern gehören und sie diese für dienstliche Fahrten nutzen. Faktische Fragen sind dann, ob das Fahrzeug etwa nur für den Nutzungsmoment als Firmenwagen zu behandeln oder ob es für den dienstlichen Einsatz geleast ist. Diesbezüglich kommen einige praktische Probleme auf. Es ist auch immer ein Thema, weil jedes Unternehmen spezifische Vereinbarungen haben kann, wie es das mit seinen Mitarbeitern handhabt.

– Wenn der Arbeitnehmer seinen Wagen für dienstliche Fahrten einsetzt: Erstattet der Arbeitgeber ihm das in Cent pro Kilometer zurück?

Eine solche Option steht Unternehmen offen. Sie ist allerdings auf rund 86 Euro pro Monat begrenzt. Normalerweise sehen Arbeitnehmer das nicht als Kompensation und würden mehr fordern, wenn das Fahrzeug zum Beispiel den kompletten Monat für dienstliche Zwecke im Einsatz ist.

Unternehmen überlegen sich daher meist einen anderen Weg. Eventuell zahlen sie dann für den Kraftstoff, aber nicht für den Wertverlust des Fahrzeugs. Im Allgemeinen gibt es viele Möglichkeiten und Modelle, einen Ausgleich zu schaffen.

– Ist es üblich, dass Mitarbeiter ihre eigenen Fahrzeuge für Geschäftsreisen nutzen?

Wenn Mitarbeiter nicht direkt in der Hauptstadt oder nahe dem Arbeitgeber leben, optieren sie oft dafür, mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit zu fahren, und versuchen, mit dem Arbeitgeber etwas auszuhandeln, um dies zu kompensieren.

– Was müssen deutsche Flottenmanager beachten bezüglich der Besteuerung von Firmenwagen in Lettland?

Wenn deutsche Fuhrparkmanager eine Zweigstelle in Lettland haben, in der es den Arbeitnehmern erlaubt ist, Firmenwagen zu fahren, und diese auf den Namen des ansässigen Unternehmens zugelassen sind, ist alles anzuwenden, was wir bisher besprochen haben.

– Meinen Sie, dass es neue gesetzliche Regelungen in naher Zukunft gibt?

Nein, wir erwarten keine signifikanten Gesetzesnovellen. Möglicherweise werden wir einige geringe Änderungen bezüglich der Nutzung von Arbeitnehmerfahrzeugen oder den damit verbundenen unklaren Sachverhalten erleben, aber keine allgemeinen Reformen.

Frau Klavinska, vielen Dank für das Gespräch! | Interview: Annemarie Schneider

Lettland | Steuern und Abgaben auf Firmenfahrzeuge

Es gibt eine Firmenwagensteuer (auf Pkw, nicht Busse, Lkw o. Ä. ), die von juristischen Personen zu zahlen ist. Sie beträgt zwischen rund 27 und 57 Euro pro Monat und Fahrzeug. Laut Deloitte Lettland wird sie in drei Stufen anhand des Hubraums nach Kubikzentimeter (cm3) erhoben:

1. bis 2.000 cm3: ca. 27 Euro

2. 2.000 bis 2.500 cm3: ca. 42 Euro

3. über 2.500 cm3: ca. 57 Euro

Ausnahme von der Firmenwagensteuer: z. B. Taxiunternehmen oder Logistiker, die auch kleine Pkw im Einsatz haben. Nachweis dafür notwendig für Steuerbehörden mittels GPS-System

Aus körperschaftsteuerlicher Sicht: Bei Zahlung der Firmenwagensteuer dürfen Unternehmen alle Aufwendungen für Fahrzeuge bis zu einem Wert von 36.000 Euro netto steuerlich voll absetzen. Überschreitet das Fahrzeug den Wert, handelt es sich um ein sogenanntes „repräsentatives Fahrzeug“. Dann sind keinerlei Kosten – auch nicht bis zum Wert von 36.000 Euro – absetzbar. Basis der Wertermittlung: im Zweifel der Versicherungswert

Abschreibung der gekauften Fahrzeuge: Unternehmen können grundsätzlich frei wählen (i. d. R. über fünf Jahre), jedoch über degressive Methode

Mehrwertsteuer: 21 Prozent, welche bei Firmen-Pkw pauschal nur zu 80 Prozent als Vorsteuer geltend gemacht werden kann (Reifen, Versicherung, Kraftstoff und andere Kosten eingeschlossen)

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