Am vergangenen Wochenende wurden die Uhren um 3:00 nachts eine Stunde zurückgestellt. Langschläfer freut die Zeitumstellung, der Start in die Berufswoche fällt dadurch jedoch in die Morgendämmerung. Das erhöht die Gefahr mit einem Wildtier zu kollidieren.
Diese sind meist in der Dämmerung auf Nahrungssuche und überqueren dabei auch Fahrbahnen. Deshalb ist insbesondere an Waldrändern und unübersichtlichen Feldern Vorsicht geboten, auch dann, wenn keine Schilder auf Wildwechsel hinweisen. Taucht ein einzelnes Reh oder Wildschwein auf, muss man mit weiteren Artgenossen rechnen.
Läuft das Tier unvermittelt auf die Fahrbahn, tritt man auf die Bremse. Ist ein Zusammenstoß nicht zu vermeiden, gilt: Lenkrad festhalten, bremsen und nicht ausweichen. Sonst besteht die Gefahr, im Gegenverkehr oder an einem Baum am Straßenrand zu landen.
Bei Unfall Polizei benachrichtigen
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, schaltet man die Warnblinkanlage ein, sichert die Unfallstelle ab und informiert die Polizei. Sie benachrichtigt nicht nur den verantwortlichen Jäger, sondern stellt auch eine Bescheinigung aus, die von der Kfz-Versicherung gefordert wird, bevor sie den Schaden am Auto reguliert. Übrigens: Wer einen Kadaver mitnimmt, macht sich strafbar, das gilt als Wilderei.
Im vergangenen Jahr wurden laut ADAC hierzulande 2.842 Menschen bei Wildunfällen verletzt, 574 davon schwer, 18 erlagen ihren Verletzungen. Den Unfällen fielen zudem gut 200.000 Rehe, Hirsche und Wildschweine zum Opfer. (sp-x)