Nach den Bedingungen der Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung (AKB) ist das Zerkratzen eines Kfz ein versicherter "Unfall", auch dann, wenn das Kraftfahrzeug durch eine Vielzahl von Kratzern beschädigt worden ist, was einige Minuten gedauert haben muss. Dennoch ist von einem "plötzlichen" Ereignis im Sinne der Definition eines Unfalles auszugehen.
OLG Hamm, Entscheidung v. 27.4.2020, Az. 20 U 42/20, zfs 2021, 151
- Ausgabe 08/09/2021 Seite 68 (354.9 KB, PDF)