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Zerkratzen eines Fahrzeugs als Unfall?

16.08.2021 06:00 Uhr
Zerkratzen eines Fahrzeugs als Unfall?

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Nach den Bedingungen der Kraftfahrzeug-Vollkaskoversicherung (AKB) ist das Zerkratzen eines Kfz ein versicherter "Unfall", auch dann, wenn das Kraftfahrzeug durch eine Vielzahl von Kratzern beschädigt worden ist, was einige Minuten gedauert haben muss. Dennoch ist von einem "plötzlichen" Ereignis im Sinne der Definition eines Unfalles auszugehen.

OLG Hamm, Entscheidung v. 27.4.2020, Az. 20 U 42/20, zfs 2021, 151

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