Laut einem aktuellen Urteil des BFH werden Autos mit einem Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen auch weiterhin wie Pkw und nicht wie Lkw behandelt. Ein Besitzer eines SUV hatte dagegen geklagt, dass sein "2,9 Tonner" wie ein Personenkraftwagen besteuert wird. Vor 2005 konnte er es als Lkw anmelden und zahlte wesentlich weniger Kfz-Steuer. Seit einer Gesetzesänderung 2005 ist für die Besteuerung nicht das Gewicht entscheidend, sondern vielmehr die Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs. Für den als Lkw angemeldeten SUV musste der Kläger jährlich 172 Euro Steuern zahlen - nun sind es 1578 Euro. (ad)