In 20 europäischen Ländern sind Autofahrer momentan dazu verpflichtet, tagsüber mit Licht zu fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld. Über die wichtigsten Lichtregeln im Ausland informiert jetzt der ADAC. Demnach muss man in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Island, Lettland, Litauen, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Polen, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien und Tschechien auf allen Straßen tagsüber das Fahrlicht einschalten. In Italien, Rumänien, Russland und Ungarn gelte diese Bestimmung nur auf Autobahnen und außerorts. In Bulgarien und Kroatien muss das Licht laut Autoclub ausschließlich in den Wintermonaten auch tagsüber leuchten. Keine gesetzliche Verordnung zum Fahren mit Abblendlicht gebe es derzeit in der Schweiz und in Frankreich. Die Benutzung von Tagfahrleuchten ist in Italien und den skandinavischen Ländern, außer in Norwegen, zugelassen. In allen anderen Ländern wird die Nutzung überwiegend toleriert, es gibt aber noch keine Regelungen. Auch in Polen, Slowenien und Litauen empfiehlt der ADAC, immer mit Abblendlicht zu fahren. Ein Verstoß gegen die Lichtpflicht kann mitunter teuer werden. Am tiefsten muss der Geschäftsreisende in Estland mit rund 190 Euro und in Norwegen mit zirka 185 Euro in die Tasche greifen. Um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen, rät der ADAC deshalb, sich vor Reiseantritt über die Verkehrsbestimmungen des Gastlandes ausreichend zu informieren. (ag) Eine Übersicht zur Lichtpflicht in Europa und den Geldbußen finden Sie in der Downloadbox.
- ADAC_Verkehrsrecht_Lichtpflicht (276.5 KB, PDF)