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"Lebenslange Garantie": Muss Opel doch vor Gericht?

30.08.2010 08:53 Uhr
"Lebenslange Garantie": Muss Opel doch vor Gericht?
Visser: "Wir stehen weiterhin zu unserem Kundenversprechen."
© Foto: ddp / Opel / asp-Montage

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Opel steht womöglich doch juristischer Ärger wegen seines Werbeversprechens einer "lebenslangen" Neuwagengarantie ins Haus. Nach den Gesprächen zwischen Vertretern des Herstellers und der Wettbewerbszentrale überprüfe die Institution ihr weiteres Vorgehen, sagte Alain Visser, Opel-Geschäftsführer Marketing, Sales und Aftersales, am Freitag in Rüsselsheim. Medienberichte, wonach die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs entgegen ersten Aussagen nun doch wegen irreführender Werbung klagen wolle, kommentierte der Autobauer nicht. "Die Gespräche waren sehr konstruktiv und verliefen in einer angenehmen Atmosphäre", betonte Visser. Opel habe seinen Standpunkt rund um das Garantieprogramm deutlich gemacht. "Wir stehen weiterhin zu unserem Kundenversprechen", so der Manager. Die Wettbewerbszentrale war am Freitagnachmittag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Die Selbstkontrollinstanz der deutschen Wirtschaft hatte den Automobilhersteller für die Werbung mit einer "lebenslangen Garantie" abgemahnt (wir berichteten). Dabei handele es sich um eine "irreführende Blickfangwerbung", weil eine lebenslange Garantie nicht gewährt wird. In der Anzeige weise darauf aber lediglich ein Sternchen mit einem Verweis auf das Kleingedruckte hin. Die Garantie gilt in der Tat nur bis zu einer Laufleistung von 160.000 Kilometern. Bereits ab 50.000 Kilometern muss sich der Kunde an Materialkosten beteiligen. Opel beruft sich darauf, dass die Ausnahmen von der Garantiezusage für den Kunden klar erkennbar seien. (rp/se)

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