Die Bundestagsmehrheit hat am vergangenen Freitag die umstrittene Kappung des Dienstwagen-Steuerprivilegs beschlossen. Künftig müssen Selbstständige nachweisen, dass sie den Dienstwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen, um in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen. Mit der Maßnahme, die unbürokratisch umgesetzt werden soll, will die Bundesregierung die Praxis verhindern, Autos steuervergünstigt auf das Geschäft laufen zu lassen, aber privat zu nutzen. Der monatliche Steuersatz von einem Prozent des Listenpreises bleibt. Arbeitnehmer müssen den Nachweis nicht erbringen. Die Regelung soll Mehreinnahmen von jährlich rund 240 Mio. Euro in die Staatskasse spülen. Sie ist Bestandteil des "Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen", über das der Bundesrat Anfang April abschließend beraten wird. (rp/dpa)
Bundestag besiegelt Verschärfung der Dienstwagensteuer
Selbstständige müssen künftig die betriebliche Nutzung nachweisen