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Elektroautos: Steuerbefreiung endet dieses Jahr (2025)

03.07.2025 09:55 Uhr | Lesezeit: 3 min
VW ID.7 Pro Ladesäule
Wer ab dem 1. Januar 2026 ein Elektroauto erstmals zulässt, muss Kfz-Steuern zahlen.
© Foto: Michael Blumenstein

Elektroautos (BEV) gelten als ein Schlüssel der Mobilitätswende. Um die Verbreitung der BEV zu fördern, wurden Anreize geschaffen. Die Steuerfreiheit war eine und endet zum 31. Dezember 2025 für Neuzulassungen. Was bedeutet das konkret für Verbraucher, Hersteller und den Gebrauchtwagenmarkt?

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Laut § 3d des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) sind reine Elektroautos, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden, für fünf Jahre, also bis 31. Dezember 2030, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Das bedeutet: Wer sein Elektroauto bis Ende 2025 erstmals auf die Straße bringt, spart über Jahre hinweg die jährliche Kfz-Steuer, die je nach Fahrzeugtyp und Leistung durchaus mehrere Hundert Euro betragen kann. Irrtümlicherweise wird oft von einer generellen Steuerbefreiung bis 31. Dezember 2030 gesprochen, das stimmt jedoch nicht.

Für viele ist die Befreiung von der Kfz-Steuer ein bedeutender finanzieller Anreiz, den Umstieg auf ein emissionsfreies Fahrzeug zu wagen. Auch im gewerblichen Bereich, etwa bei Firmenwagen oder Carsharing-Flotten, wurde die Steuerersparnis in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbezogen.

Ab 2026: Keine Steuerbefreiung für erstmals zugelassene BEV

Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 ändert sich die Lage grundlegend: Ab dem 1. Januar 2026 entfällt die Steuerbefreiung für erstmals zugelassene batterieelektrische Fahrzeuge vollständig. Für Neufahrzeuge, die ab diesem Datum auf die Straße kommen, gelten die regulären Besteuerungsgrundlagen – basierend auf dem zulässigen Gesamtgewicht und den CO2-Emissionen, wobei letztere bei reinen E-Autos zwar null sind, aber das Gewicht dennoch eine Rolle spielt. Ganz grob kann mit einer Kfz-Steuer von 70 Euro im Jahr gerechnet werden – individuell, je nach Fahrzeug abweichend.

Die Entscheidung, die Steuerbefreiung auslaufen zu lassen, ist Teil eines umfassenderen fiskalischen Kurswechsels der Bundesregierung. Angesichts wachsender Haushaltsdefizite und der absehbaren Marktetablierung von E-Autos sehen Finanz- und Umweltpolitiker den Förderbedarf in diesem Bereich als sinkend an. Auch die gesunkene Preisdifferenz zwischen Verbrennern und E-Autos wird ab und an als Argument für das Auslaufen der Steuerprivilegien genannt.

Auswirkungen auf Fuhrparks und Privatkäufer

Für Privatpersonen bedeutet das: Wer über den Kauf eines E-Autos nachdenkt, sollte den 31. Dezember 2025 im Blick behalten. Nur bei einer Zulassung bis zu diesem Datum bleibt die Steuerbefreiung für die kommenden fünf Jahre bestehen. Das Gleiche gilt natürlich auch für gewerbliche Anmeldungen. Fuhrparkverantwortliche können eventuell jetzt bereits dahingehend planen, um den Steuervorteil noch voll ausnutzen zu können. 

Gut für den Gebrauchtwagenmarkt. Denn Elektroautos mit Erstzulassung vor 2026 könnten an Wert gewinnen, da sie weiterhin von der Steuerbefreiung (maximal zehn Jahre ab Erstzulassung und bis maximal 31. Dezember 2025) profitieren. Gleichzeitig könnte es zu einem kurzfristigen Anstieg der Neuzulassungen zum Jahresende 2025 kommen – ähnlich wie in der Vergangenheit bei der Einführung oder Abschaffung von Förderungen – dieses Mal jedoch einigermaßen planbar.

Steuerbefreiung für E-Autos endet zum Jahreswechsel 2025/2026

Mit dem Auslaufen der Förderung zum 1. Januar 2026 tritt die E-Mobilität in eine neue Phase ein – eine, in der sie sich zunehmend am Markt behaupten muss, ohne staatliche Subventionen. Wer steuerlich noch profitieren will, sollte rechtzeitig handeln.

 

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