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Ersatz der Sachverständigenkosten bei Einlassung der Haftpflichtversicherung, dass "der Kostenvoranschlag nicht für die Regulierung ausreicht"

02.11.2021 06:00 Uhr
Ersatz der Sachverständigenkosten bei Einlassung der Haftpflichtversicherung, dass "der Kostenvoranschlag nicht für die Regulierung ausreicht"

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Hat eine Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber einem Geschädigten mehrfach angegeben, der eingereichte Kostenvoranschlag sei für eine Regulierung des Schadens nicht ausreichend, dann ist aufgrund der so mit dem Kostenvoranschlag verbundenen Unsicherheit die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus Sicht des Geschädigten erforderlich. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung zu tragen.

AG Coesfeld, Entscheidung vom 9.12.20, Az. 6 C 81/20, DAR 2021, 462

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