EU-Parlament: CO2-Auflagen für Kleinlaster abgeschwächt

29.09.2010 08:28 Uhr
Das EU-Parlament hat den durchschnittlichen CO2-Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge in 2020 auf 140 Gramm pro Kilometer festgesetzt.

Die Nutzfahrzeuglobby hat in Brüssel eine Aufweichung der geplanten Kohlendioxidauflagen für Kleinlaster erreicht. Der Umweltausschuss des EU-Parlaments beschloss am Dienstag, dass die Autohersteller bis 2020 das Flottenziel von 140 Gramm CO2 pro Kilometer einhalten müssen – die EU-Kommission wollte ursprünglich einen Grenzwert von 135 Gramm CO2/km für leichte Nutzfahrzeuge durchsetzen (wir berichteten). In einem ersten Schritt sollen die CO2-Emissionen von Transportern und Kleinlastern (bis 3,5 Tonnen) bis 2016 auf 176 g/km gesenkt werden. Die Abschwächung berücksichtige die langen Produktionszyklen für Transporter und die schwierige Lage der Nutzfahrzeugindustrie, teilte das EU-Parlament mit. Die Deutsche Umwelthilfe kritisierte dagegen den Beschluss und sprach von einem "Kotau" der Parlamentarier vor den europäischen Autoherstellern. Das nun angepeilte Ziel sei ein falsches Signal an die Industrie, die nur mit effizienten Fahrzeugen langfristig wettbewerbsfähig bleibe. Den Angaben zufolge haben die EU-Abgeordneten auch die möglichen Strafen für die Hersteller gesenkt: Statt 120 Euro pro Gramm CO2 pro Laster sollen die Unternehmen, die den Grenzwert überschreiten, künftig 95 Euro pro Gramm und Laster zahlen. Weitreichende Spielräume gibt es auch für die so genannten "Super-Credits": Demnach darf die Industrie die CO2-Minderung ihrer Spritschlucker mit Elektrolastern ausgleichen. Zudem soll keine Geschwindigkeitsbegrenzung verpflichtend in die Fahrzeuge eingebaut werden. (rp)

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