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Expertenrunde: Dauerbrenner im Flottenalltag

20.11.2014 11:21 Uhr
RDKS einstellen beim Radwechsel
Was bedeuten die neuen Messtechniken am Rad oder am CAN-Bus im Auto für den Fuhrparkmanager? Eine ganze Menge mehr Arbeit, wie das Verbandstreffen zeigte.
© Foto: Karin & Uwe Annas/Fotolia

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Ende Oktober zeigte sich beim Verbandsmeeting des Bundesverbands Fuhrparkmanagement in Sindelfingen mal wieder, dass einige Themen sehr unterschiedlich von den anwesenden gut 50 Flottenverantwortlichen betrachtet werden. So etwa die seit Anfang des Monats geltende Pflicht für Neuwagen ein Reifendruckkontrollsystem (RDKS) an Bord zu haben.

"Bis Herbst war die Lage noch entspannt", blickte Peter Groß, Leiter FB-Technik bei Vergölst, zurück und ergänzte: "Der Reifenfachhandel muss mit allen am Markt befindlichen Systemen umgehen können." Nach den Prognosen werden von den 15 Millionen neu zugelassenen Fahrzeugen in Europa im kommenden Jahr – bei einer 100-prozentigen Ausstattungsrate –  rund sechs Millionen Fahrzeuge mit indirekten Systemen und neun Millionen mit direkt am Reifen messenden Systemen ausgestattet sein.

Da beide Systeme den Serviceaufwand deutlich erhöhen, betonte auch Groß, dass die Vielzahl neuer Faktoren Anpassungen bei den Dienstleistungspreisen erforderlich machen. "Das muss für das Budget 2015 berücksichtigt werden", ergänzte Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement.

Öfters Ausschreiben
Um den Dauerbrenner Leasing-Ausschreibung kümmerte sich Marcus Federhoff, der Initiator des neu gegründeten Arbeitskreises Leasing im Fuhrparkverband. Die Grundformel dazu lautet: Je genauer der Fuhrparkbetreiber seine Vorstellungen formuliert, desto besser kann auch der Dienstleister antworten und desto besser ist das Ergebnis. "Wir wollen den Rahmen zeigen: Wie baut man das auf, wie geht man vor", berichtete Federhoff, der selbst zertifizierter Fuhrparkmanager bei der BayWa ist.

Das Fazit auf der Verbandstagung: Bei der Auswahl wird zu oft nur auf die Konditionen geschaut. Wichtige Kriterien wie Rückgabeverfahren und der Umgang mit den Restwerten stehen weniger im Fokus. Dabei mahnen die Experten: Vor allem Prozessnachteile wiegen andere Vorteile unter Umständen mehr als auf. Gleichzeitig raten sie, Ausschreibungen in regelmäßigen Abständen durchzuführen, um den Status quo auf den Prüfstand zu stellen. "Dabei gilt: So selten wie möglich, so oft wie nötig", sagte Federhoff.

E-Bike-Blockade
Auch das Thema Elektromobilität blieb in Sindelfingen nicht unerwähnt. Obgleich nicht Stromer, sondern E-Bikes im Vordergrund standen. "Jetzt haben die Landesfinanzminister die Finanzämter bundesweit angewiesen, rückwirkend für das Jahr 2012, Fahrräder und Pedelecs wie Dienstwagen nach § 8 Absatz 2 Satz 8 EStG zu behandeln", berichtete Hans-Josef Kissel, Fuhrparkverantwortlicher der EWR AG. Steuerlich gäbe es also kein Unterschied zum Auto.

Dennoch gelten für die Zweiräder die Unfallverhütungsvorschriften. "Die gesetzlichen Vorgaben machen die Umsetzung extrem schwierig – bis unmöglich", resümierte Prinzing. Die Unternehmen müssten demnach den Nutzern zum einen entsprechende Schutzkleidung fürs E-Radeln zur Verfügung stellen – Fahrradhelm, Rückenschutzprotektor, Wetterschutzkleidung für alle Witterungsverhältnisse und einiges mehr. "Dazu muss die Fahrradbereifung den gültigen EU-Normen und die Beleuchtung muss der gültigen DIN entsprechen", ergänzte Kissel. Mit dem Ergebnis: "Wegen den zusätzlichen Belastungen und Risiken scheuen sich viele Unternehmen, dieses Thema weiter zu verfolgen", so Kissel. (rs)

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