Focus-Offensive
Ford und Ford Bank bieten Gewerbetreibenden derzeit attraktive Mobilitätsangebote für den Focus.
Im Mittelpunkt der bis Jahresende befristeten Aktion steht dabei die bei Gewerbetreibenden traditionell stark nachgefragte Kombi-Version Turnier. So ist beispielsweise der Focus Turnier 1.6 TDCi mit 115 PS in der Ausstattungsversion Trend bei einer Vertragslaufzeit von 36 Monaten und einer Gesamtfahrleistung von 60.000 Kilometern ohne Leasingsonderzahlung für eine monatliche Flatrate- Full-Service-Rate von 278 Euro erhältlich.
Die Flatrate-Full-Service-Aktionskonditionen für den Focus sind nach Angaben von Ford jedoch nicht nur für den Turnier, sondern für alle Karosserievarianten verfügbar. Und das bundesweit bei allen teilnehmenden Händlern.
Flottenkunden mit einem Fuhrpark ab 20 Fahrzeugen werden offiziellem Bekunden nach zudem über den Geschäftsbereich „Business Partner“ der Ford Bank individuell betreut und erhalten ebenfalls besonders attraktive Angebote im Rahmen der Ford Focus Offensive.
Die beiden Kernbestandteile des Flatrate-Full-Service-Angebots für den neuen Focus sind zum einen attraktive Leasingkonditionen mit maß-geschneiderten konstanten Monatsraten für die gesamte Modellpalette sowie zum anderen ein „Full-Service“-Technikpaket, das auf Wunsch um weitere Bausteine ergänzt werden kann. Das „Full-Service“-Technikpaket beinhaltet laut Ford alle Wartungs- und Inspektionsarbeiten gemäß den Herstellervorgaben sowie Reparaturarbeiten (ausgenommen sind Unfall- und Versicherungsreparaturen), alle anfallenden Verschleißreparaturen inklusive Verbrauchsmaterial, die Übernahme der Abschleppkosten bis zur nächsten Vertragswerkstatt bei Defekten sowie die komplette Kostenübernahme für die fällige Haupt- und Abgasuntersuchung. RED
LeasePlan eröffnet in Nürnberg zweites Gebrauchtwagen-Outlet
LeasePlan Deutschland hat am 1. September in Nürnberg ein weiteres Gebrauchtwagen-Outlet eröffnet. Auf insgesamt 3.300 Quadratmetern Ausstellungsfläche in der Eltersdorfer Straße 23 und damit in nächster Nähe zum Flughafen Nürnberg präsentieren die Neusser interessierten Privatkäufern sowie Gebrauchtwagenhändlern aus dem In- und Ausland dort fortan ständig 180 Gebrauchtfahrzeuge aus Leasingbeständen. Einen stets aktuellen Überblick über das Angebot des Outlets mit detaillierten Zustandsberichten und Fotos zu jedem Fahrzeug liefert die Internetseite www.leaseplan-outlet.de. Die Gebrauchtwagen stammen ausschließlich aus dem Leasingbestand von LeasePlan. Bei den Fahrzeugen handelt es sich offiziellem Bekunden nach ausschließlich um regelmäßig gewartete Autos, für die LeasePlan ein Jahr Garantie übernimmt. Die selektierten Fahrzeuge sind nicht älter als dreieinhalb Jahre und weisen einen Kilometerstand von maximal 120.000 Kilometern auf. Die Fahrzeuge werden innen- und außengereinigt an die Käufer übergeben. Dieter Jacobs, Geschäftsleitung Fuhrparkmanagement von LeasePlan Deutschland: „Die Verkäufe an Privatpersonen über unsere Gebrauchtwagen-Outlets tragen dazu bei, die Restwerte unserer Leasingfahrzeuge zu stabilisieren. Der Erfolg unseres ersten, vor zwei Jahren eröffneten Outlets in Neuss hat uns dazu motiviert, uns auch in Süddeutschland derart zu engagieren.“
Neue Prepaidkarte
Die neue Compact-Card der Westfalen AG in Münster eignet sich perfekt für Firmen-Incentives.
S eit Kurzem hat die Westfalen AG an ihren 260 Tankstellen in Nordwestdeutschland Prepaid-Karten für Gewerbekunden im Angebot. Die sogenannte Westfalen-Compact-Card kann mit Beträgen von fünf bis 150 Euro aufgeladen werden.
Laut Anbieter können die Nutzer damit alle Waren und Dienstleistungen der Westfalen- und Markant-Tankstellen beziehen, sprich tanken, Auto waschen sowie shoppen. Die kostenlose, mindestens drei Jahre gültige Karte lässt sich an jeder Station mit Bargeld, EC- oder Kreditkarte aufladen.
Nach Angaben der Westfalen AG ist die neue Compact-Card nicht nur ein ideales Geschenk für Vielfahrer, sondern auch für Firmen-Incentives bestens geeignet. Denn: Bislang mussten Unternehmen, die ihren Mitarbeitern die bis 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge zukommen lassen wollten, diese auf Gutscheinen exakt benennen (zum Beispiel: 28,5 Liter Superbenzin). Nach drei Grundsatzurteilen des Bundesfinanzhofs vom 11. No- vember 2010 zu § 8 Abs. 2 EStG ist es nun ausreichend, lediglich den Gegenwert von 44 Euro anzugeben und sicherzustellen, dass der Gutschein ausschließlich für Sachbezüge und nicht für Bargeld in Anspruch genommen werden kann.
„Für die Unternehmen bringt die geänderte lohnsteuerrechtliche Würdigung von Gutscheinen eine riesige Erleichterung“, so Joachim Burbank, Leiter Card Service im Geschäftsbereich Tankstellen der Westfalen AG. Um die Einhaltung der lohnsteuerrechtlichen Vorgaben sicherzustellen, empfiehlt er den Unternehmen, die Abwicklung vorab mit ihren steuerrechtlichen Beratern zu klären.
Die Karte ist durch einen nur dem Nutzer bekannten PIN-Code gegen Missbrauch geschützt. Zudem kann mit der Quittung der letzten Aufladung und dem Code das Guthaben auf eine neue Karte übertragen werden. Kundenbezogene Stammdaten für die Karte werden laut Westfalen AG nicht gespeichert. RED
- Ausgabe 10/2011 Seite 12 (261.1 KB, PDF)