_ Der für eine Verkehrsfläche Räum- und Streupflichtige genügt seiner Pflicht nicht dadurch, dass er die eis- und schneeglatte Fläche mit Hobelspänen bestreut. Hobelspäne entfalten keine nennenswerte abstumpfende Wirkung - so die Meinung des Gerichts.
OLG Hamm, Urteil vom 24.11.2014, Az. I-6 U 92/12, DAR 2015, 89
- Ausgabe 03/2015 Seite 62 (246.3 KB, PDF)