Komplexes System

30.05.2014 12:02 Uhr

Komplexes System

Teil 2: Brasilien | Interview mit Douglas Nogueira Lopes, Partner und Steuerexperte bei Deloitte Brasilien, über grundlegende Regeln des Steuersystems und bei der Besteuerung von Firmenwagen.

— Welche Steuern erhebt Brasilien auf Pkw und auf Firmenwagen im Besonderen?

Im ersten Schritt muss ich einige grundlegende Regeln unseres Steuersystems erläutern. Zum einen haben wir in Brasilien Verbrauchs- respektive Mehrwertsteuern. Darüber hinaus sind die Leitlinien des brasilianischen Steuersystems prinzipiell in der Verfassung niedergelegt. Als eine Bundesrepublik hat Brasilien drei tributpflichtige Einflussbereiche: den Bund, die Staaten und die Kommunen. Es ist wichtig zu wissen, dass jede dieser drei Sphären unterschiedliche Verbrauchsteuern erhebt.

Die Sätze dafür differieren wiederum nach Produktart und anderen Variablen, für die ein Minimum und Maximum beschrieben ist. Normalerweise steht der Steuersatz in Verbindung mit der Nutzung respektive der Wesenheit des jeweiligen Produkttyps. So gibt es beispielsweise auf Nahrungsmittel eine niedrigere Steuer, die von zehn bis 15 Prozent reicht, als auf Handfeuerwaffen und Parfüms. Die Sätze hierauf variieren von 50 bis 150 Prozent. Normalerweise fußen die Steuern auf einem nicht kumulativen System. Nichtsdestotrotz sind einige auch durch ein kumulatives System geregelt.

– Welche Steuern sind in diesem System zusammengefasst?

Generell gibt es in Brasilien folgende Hauptsteuern: erstens die Importabgabe („Imposto de importação“, Abkürzung: II). Die II ist eine Bundessteuer, die auf die Einfuhr von Gütern ins brasilianische Territorium erhoben wird. Die Raten bewegen sich zwischen null und 35 Prozent, basierend auf der jeweiligen Zolltarifnummer (Nomenclatura Comum do Mercosul, kurz: NCM) und dem CIF (Cost, Insurance and Freight; dt.: Kosten, Versicherung und Fracht-)Wert. Der CIF ist dabei der Wert des Produktes plus Kosten für die Versicherung und die Fracht. Die II ist eine nicht abzugsfähige Steuer, die damit Kosten für den Importeur darstellen.

Die zweite Steuer ist die sogenannte Steuer auf Industrieprodukte „Imposto sobre Produto Industrializado“ (IPI). Die IPI ist eine Bundessteuer auf den Import von Produkten und den Verkauf von produzierten Gütern. Die IPI-Sätze variieren von null bis 330 Prozent gemäß den NCM. Grundsätzlich ist die IPI abzugsfähige Vorsteuer. Allerdings ist das nicht anwendbar auf den Import von Objekten für die Nutzung oder den Konsum.

Als dritten Part haben wir zwei Formen der Sozialabgaben: Die PIS (Programa de Integração Social) und COFINS (Contribuição para o Financiamento da Seguridade Social). Die PIS/COFINS sind Sozialabgaben, die auf die monatlichen Bruttoeinnahmen juristischer Einheiten erhoben werden. PIS ist dabei der pflichtmäßige Arbeitgeberanteil bei einer initiativen Arbeitnehmer-Sparzulage und COFINS ist ein Beitrag, um das soziale Sicherungssystem zu finanzieren.

Die Berechnungsmethode ist generell nicht kumulativ, wobei die Ermittlung auf Basis der Bruttoeinnahmen für die PIS und COFINS mit 1,65 respektive 7,6 Prozent erfolgt. Ferner ist die steuerliche Abzugsfähigkeit strikt bezogen auf die Geschäftsaktivitäten des Unternehmens und gesetzlich vorgeschrieben.

Das bedeutet grundsätzlich, dass die Gesetzgebung gewisse Abzüge von der Kalkulationsbasis wie vorbehaltlose Preisnachlässe erlaubt und das nicht kumulative System Unternehmen auch eine gewisse Aufrechnung der Verdienste gegen die Verpflichtungen vorsieht.

Es können jedoch andere Berechnungsmethoden und spezielle Schemata zur Anwendung kommen, beispielsweise bei Kosmetika, Automobilherstellern oder verschiedenen Einkommensarten.

Ein Beispiel: Wenn ein Unternehmen etwa körperschaftliche Einkommensteuer auf Basis eines Verfahrens wie dem Lucro Presumido System (engl.: presumed profit, dt.: angenommener Gewinn) zahlt, werden die Abgaben auf 0,65 Prozent respektive drei Prozent reduziert, das Unternehmen unterliegt dann aber einem kumulativen System bei der Steuer und ist grundsätzlich nicht berechtigt zum Abzug.

Darüber hinaus sind PIS und COFINS seit Mai 2004 auch Pflicht auf den Import von Gütern und Dienstleistungen aus Übersee. Die anzuwendenden Sätze dafür belaufen sich in der Regel ebenfalls auf 1,65 respektive 7,6 Prozent. Diese Beträge sind normalerweise steuerlich abzugfähig, wenn der Steuerzahler PIS und COFINS unter dem regulären nicht kumulativen System festsetzt. Generell setzt sich die Berechnungsbasis für PIS und COFINS auf den Import aus dem CIF-Wert, dem ICMS-Wert plus den eigenen PIS-/ COFINS-Werten zusammen.

– Was ist der ICMS-Wert?

Die ICMS (Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços) ist eine Steuer, welche die Bundesstaaten auf den Verkauf, Transfer und Import von Gütern als auch auf die Kommunikationsversorgung und Transportdienstleistungen erheben. Der ICMS-Steuersatz ist von jedem Bundesstaat gemäß folgender Systematik vorgesehen: Für innerstaatliche Operationen sind es 17, 18 oder 19 Prozent und für zwischenstaatliche sind es im Allgemeinen zwölf Prozent. Sieben Prozent sind auf Operationen fällig, welche die Übersendung von Gütern aus Staaten in südlichen und südwestlichen Regionen in Staaten des Nordens und nordöstlichen Regionen sowie in den Staat Espirito Santo umfassen. Daneben sind es vier Prozent in Bezug auf Waren und in Brasilien produzierte Güter, die zu mehr als 40 Prozent aus importierten Inhalten bestehen. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass die ICMS eine Mehrwertsteuer der Bundesstaaten ist, für die jeder Staat verschiedene Regeln und Besonderheiten festgesetzt hat. Die ICMS auf eine Anschaffung ist dabei grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.

Daneben ist es wichtig zu erläutern, dass die ICMS ein Rückerstattungssystem darstellt. Das Steuererstattungssystem bezieht die Berechnung und Erfassung der ICMS durch ein Unternehmen für die gesamte Kette ein, basierend auf dem geschätzten finalen Endpreis des Produktes. Generell errechnet folglich der Hersteller oder Importeur des Produktes nach den speziellen Vorgaben die ICMS-Steuer, indem als Steuerbasis die Importabgabe IPI und der Zuwachs an Marktwert (Market Value Added, kurz: MVA) zum Verkaufspreis addiert und zugrunde gelegt wird.

– Gibt es spezielle Mehrwertsteuern in Brasilien auf Autos?

Ja. Wir haben in Brasilien verschiedene Mehrwertsteuern auf Autos. Normalerweise unterliegt der Erwerb eines Fahrzeugs einer Steuer – PIS/COFINS, ICMS, IPI –, die sich zwischen 35 und 60 Prozent bewegt. Nach der Anschaffung unterliegt der Besitzer des Gefährtes auch einer Kfz-Steuer, genannt IPVA (Imposto sobre propriedade de veiculos automotores). Zudem ist anzumerken, dass Zahlungen für Autos in Bezug auf ICMS, IPI, PIS und COFINS prinzipiell nicht berücksichtigt werden.

In Abhängigkeit von den Aktivitäten des Unternehmens erlaubt der Gesetzgeber nur die steuerliche Berücksichtigung bei der ICMS, wenn Verdienste beziehungsweise Zahlungen mit geschäftlichem Einsatz verbunden sind. In diesem Fall können Zahlungen für Kraftstoff unter Umständen bei der ICMS berücksichtigt werden. Ungeachtet dessen bleiben Zahlungsflüsse für Versicherungen, Instandhaltung et cetera davon unberührt.

_ Wenn das Unternehmen einem Arbeitnehmer ein Auto zur Verfügung stellt: Welchen Rahmen gibt der Gesetzgeber für die Besteuerung dieser Firmenwagen aus körperschaftsteuerlicher Sicht vor?

Normalerweise haben Unternehmen insgesamt 34 Prozent an Einkommensteuer darauf zu zahlen. Die Zahlungen für Leasingraten dürfen dann gewöhnlich von der Basis der Einkommensteuerkalkulation abgezogen werden.

_ Und wie sind die laufenden Kosten für Reparaturen, Instandhaltung, Kraftstoff und Reifen aus körperschaftsteuerlicher Sicht zu handhaben?

Normalerweise sind diese Aufwendungen aus körperschaftsteuerlicher Perspektive abzugsfähig.

_ Welche Regeln gelten für die steuerliche Abschreibung der Fahrzeuge?

Die Abschreibung sollte in der Regel innerhalb von fünf Jahren vollzogen sein, wobei der jährliche Abschreibungssatz 20 Prozent beträgt.

_ Gibt es einen Unterschied in der steuerlichen Behandlung von geleasten und gekauften Firmenwagen?

Nein. Die anzuwendenden Steuern sind gleich. Nichtsdestotrotz ist es wichtig zu erwähnen, dass Leasing-Geschäfte zusätzlich noch anderen Steuern wie Steuern auf Services unterliegen, wodurch die Kosten für Unternehmen steigen.

_ Was ist diese Steuer auf Services?

Die Steuer auf Services oder ISS (Imposto Sobre Serviços) ist eine kommunale Steuer, die auf die Versorgung mit Services erhoben wird und von der Steuer auf Services im Zuge der ICMS zu unterscheiden ist. ISS wird nur erhoben in Verbindung mit Services wie Instandhaltung, Reparaturen von Fahrzeugen und so weiter. Reifen werden dagegen als Produkte betrachtet, die daher mit ICMS besteuert werden. Die Liste aller mit ISS zu besteuernden relevanten Services finden sich in ergänzenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Basis für die Besteuerung mit ISS bildet der Preis für die erbrachte Leistung.

Die ISS wird generell von den Kommunen erhoben, in denen das leistende Unternehmen sitzt. In Ausnahmefällen kann die Steuer auch von der Kommune erhoben werden, in der die Serviceleistung erbracht wurde. Die ISS-Steuersätze variieren zwischen zwei und fünf Prozent in Abhängigkeit von der Kommune und der Serviceart. Daneben ist es wichtig zu erwähnen, dass jede Kommune ihre eigenen Regeln dafür hat.

Zudem unterliegt auch der Import dieser Leistungen der ISS, während der Export ausgenommen ist, wenn das Angebotsergebnis ausschließlich im Ausland entstanden ist. Und als kumulative Steuer ist die ISS nicht abzugsfähig. Darüber hinaus haben wir einige anderen Steuern wie die AFRMM-Abgabe (Adicional de Frete para a Renovação da Marinha Mercante) auf den Import von Gütern, welche sich auf Basis des internationalen Frachtwertes, dem Seetransport, errechnet, sowie die SISCOMEX-Abgabe (Sistema Integrado de Comércio Exterior), die auf den Importvorgang zu zahlen ist. Es ist anzumerken, dass diese Abgaben Kosten für den Importeur sind und nicht erstattungsfähig.

_ Haben Sie auch Abgaben wie Registrierungs- oder Kfz-Steuer auf Automobile?

Ja. In Brasilien gibt es eine Steuer, die sich auf den Verkehr der Fahrzeuge bezieht. Diese IPVA rangiert zwischen zwei und fünf Prozent des Marktwertes eines Autos im Jahr, abhängig vom Bundesstaat, in dem das Fahrzeug registriert ist.

_ Kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer auch an den Aufwendungen für Firmenwagen beteiligen?

Dies ist in Brasilien keine übliche Vorgehensweise und es gibt auch keine speziellen Regeln für so etwas. Es ist prinzipiell eine Sache der Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Wir haben schon Unternehmen gesehen, die Arbeitnehmer etwa beim Kraftstoff mit in die Verantwortung nehmen und andere wiederum nicht.

_ Was ist der gängigste Weg, einem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Verfügung zu stellen?

Meistens stellen Unternehmen nur den Direktoren und Managern ein Auto. Manche geben den Arbeitnehmern auch Boni in bar mit der Erlaubnis, ein Fahrzeug anzuschaffen.

_ Welchen Rahmen setzt der brasilianische Gesetzgeber für die Besteuerung von Firmenfahrzeugen beim Arbeitnehmer?

Der Arbeitgeber wird besteuert und dabei gibt es trotzdem ein fiskalisches Risiko mit Behörden, die das Fahrzeug als Gehaltszusatz betrachten und die Dokumentation der geschäftlichen Tätigkeit mit dem Firmenwagen fordern.

_ Wird ein geldwerter Vorteil bei dualer Nutzung auf Seiten der Arbeitnehmer ermittelt, den es zu versteuern gilt?

Es gibt keinen solchen zu versteuernden geldwerten Vorteil.

_ Wird dabei kein Unterschied zwischen Fahrzeugen gemacht, die nur rein dienstlich genutzt werden, und denen, die sowohl dienstlich als auch privat fahren?

Hier gibt es keinen Unterschied. Beide unterliegen auch der gleichen Mehrwertsteuer. Nur die Besteuerung von Taxis ist eine andere.

_ Was sind folglich die wichtigsten landesspezifischen Charakteristika?

Zusammenfassend kann ich sagen, dass das Steuersystem sehr komplex und die Steuerbelastung sehr hoch ist.

Herr Lopes, vielen lieben Dank für das informative Gespräch!

| Interview: Annemarie Schneider

Brasilien | Steuern und Abgaben auf Firmenfahrzeuge

Verschiedene Steuern und Steuerarten auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene

Importabgabe „Imposto de importação” (Abkürzung: II): Bundessteuer auf die Einfuhr von Waren; Raten zwischen null und 35 Prozent: Basis der Berechnung sind Zolltarifnummer und Wert des Produktes plus Kosten für Versicherung und Fracht

Steuer auf Industrieprodukte „Imposto sobre Produto Industrializado“ (IPI) auf Verkauf und Import von produzierten Gütern. IPI-Sätze zwischen null und 330 Prozent gemäß der Zolltarifnummer

PIS (Programa de Integração Social) und COFINS (Contribuição para o Financiamento da Seguridade Social): PIS ist der pflichtmäßige Arbeitgeberanteil bei einer initiativen Arbeitnehmer-Sparzulage und COFINS der Beitrag zum sozialen Sicherungssystem

ICMS (Imposto sobre Circulação de Mercadorias e Serviços) ist eine Steuer, die von den Bundesstaaten auf den Verkauf, Transfer und Import von Gütern erhoben wird. ICMS-Steuersatz ist gemäß folgender Systematik vorgesehen: für innerstaatliche Operationen 17, 18 oder 19 Prozent und für zwischenstaatliche sind es im Allgemeinen zwölf Prozent. Sieben Prozent sind auf Operationen fällig, welche die Übersendung von Gütern aus Staaten in südlichen und südwestlichen Regionen in Staaten des Nordens und nordöstlichen Regionen sowie in den Staat Espirito Santo umfassen. Daneben sind es vier Prozent in Bezug auf Waren und in Brasilien produzierte Güter, die zu mehr als 40 Prozent aus importierten Inhalten bestehen

Steuer auf den Erwerb eines Fahrzeugs – PIS/COFINS, ICMS, IPI – bewegen sich zwischen 35 und 60 Prozent

Abschreibung i. d. R. in fünf Jahren mit jährlichem Abschreibungssatz von 20 Prozent

Steuer auf Services, genannt ISS (Imposto Sobre Serviços): Steuersätze variieren zwischen zwei und fünf Prozent in Abhängigkeit von der Kommune und der Serviceart

IPVA (Imposto sobre propriedade de veiculos automotores): Kfz-Steuer zwischen zwei und fünf Prozent des Marktwertes eines Autos p. a., abhängig vom Bundesstaat, in es registriert ist

Kein zu versteuernder geldwerter Vorteil auf Seiten des Arbeitnehmers

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


Assistenz der Aftersales-Leitung(m/w/d) - BMW & MINI

Oldenburg (Oldb);Westerstede;Wiefelstede;Wilhelmshaven;Jever

KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.