Das Hamburger Landgericht hat den Autovermieter Sixt zu einer Zahlung von 100.000 Euro an den ehemaligen SPD-Vorsitzenden Oskar Lafontaine verpflichtet. Lafontaine ging juristisch gegen das Unternehmen vor, weil dieses sein Konterfei für Werbezwecke genutzt hatte. Nach dem Ausscheiden des Saarländers aus der Bundesregierung versah Sixt sein Porträt mit der Unterzeile: "Sixt verleast auch Autos für Mitarbeiter in der Probezeit." Lafontaine verband mit dem Plakat einen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht. (tc)
Lafontaine erstreitet Schadenersatz von Sixt
Autovermieter muss 100.000 Euro zahlen