73 Cent. Diesen Betrag hatte die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) im Dezember in den Raum gestellt. Sie sprach sich dafür aus, um diesen Betrag die Gebühren für die öffentlich-rechtlichen Sender zu senken. Am Donnerstag vorige Woche tagten dazu die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Die Runde beschloss, dass sich der Rundfunkbeitrag von 17,98 auf 17,50 Euro im Monat verringert. Das entspricht einer Senkung um 48 Cent. Die Änderung greift ab 2015.
Seit 2013 fällt der Rundfunkbeitrag pro Wohnung an. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterscheidet nicht mehr nach Anzahl und Art der Empfangsgeräte. Unternehmen müssen wegen dieser Gebührenreform zum Teil erheblich mehr Abgaben leisten. Ihr Beitrag richtet sich nach Mitarbeiterzahl pro Betriebstätte, wobei die Firmenautos noch hinzukommen.
Für die Gebührenperiode von 2013 bis 2016 rechnete die KEF damit, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio 30,81 Milliarden Euro einnehmen. Das entspricht einen Überschuss von 1,15 Milliarden Euro. Diese Mehreinnahmen bilden die Grundlage, die Rundfunkgebühr zu senken.
Gutachten befeuert Streit
Einen Tag bevor die Ministerpräsidenten ihren Gebührenbeschluss fassten, gingen Sixt und Rossmann an die Öffentlichkeit. Beide Unternehmen klagen derzeit vor den Verwaltungsgerichten gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Rossmann reichte zudem im November 2012 eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Sixt und Rossmann zahlen seit 2013 nach eigenen Angaben erheblich mehr Rundfunkgebühren als zuvor. Autovermieter und Drogeriemarktkette stellten vergangenen Mittwoch ein gemeinsames Gutachten vor – und dessen Unabhängigkeit heraus.
Die prominenten Gutachterautoren, zu denen unter anderem die Professoren Justus Haucap und Hans Theo Normann zählen, berechnen für die Gebührenperiode von 2013 bis 2016 Zusatzeinnahmen von 3,2 Milliarden Euro. Also fast drei Mal so viel, wie die KEF vorhersagt. Übrigens glauben die Sender nur an ein Plus von 800 Millionen Euro, berichtete beispielsweise die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". Auf diesen Betrag kommen die Sixt- und Rossmann-Gutachter schon pro Jahr. Sie betonen, dass es sich hierbei um einen konservative Annahme und zurückhaltende Berechnung handele. Das Gutachten zieht den Schluss: Nehmen die Sender die 800 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich nicht ein, lasse sich die Gebührenreform nicht in der Praxis umsetzen. Die Autoren betrachten das Rundfunkfinanzierungssystem daher als verfassungswidrig – entweder wegen der Mehreinnahmen oder des Vollzugsdefizits.
Noch am selben Tag reagierte die ARD auf den Vorstoß von Sixt und Rossmann. "Aus unserer Sicht sind die Berechnungsgrundlagen im Gutachten nicht aktuell und können nicht ohne weiteres übernommen werden", erklärte einen ARD-Sprecherin gegenüber "t-online.de". Sie hält zum Beispiel mit dem aktuelleren "Das statistische Jahrbuch 2013" gegen, welches 36 statt 39 Millionen Wohnungen wie im Gutachten ausweist.
Verbraucher und Firmen zahlen weniger
Falls die Gerichte nichts anderes entscheiden, gilt ab 2015 die abgesenkte Rundfunkgebühr von 17,50 Euro im Monat. Dieser Betrag bleibt die Grundlage, um die Gebühr für Unternehmen anhand von Mitarbeiterzahl pro Betriebstätte zu berechnen. Der Faktor von einem Drittel (bei bis zu acht Mitarbeitern) bis zu 180 (ab 20.000 Mitarbeiter am Standort) ändert sich nicht. Er multipliziert sich dann mit eben mit jenen 17,50 Euro. Sprich: Die Berechnungsformel bleibt gleich. Also fällt auch weiterhin zu den Beschäftigtenabgaben noch die Fuhrparkgebühr an. Pro Firmenwagen beträgt diese 5,83 Euro – was einem Drittel des Rundfunkbeitrages (von 17,50 Euro) entspricht. Pro Betriebstätte ist auch dann ein Firmenauto gebührenfrei. Insgesamt würde ein Unternehmen ab 2015 weniger als jetzt zahlen. (kak)