Nach einem Gerichtsurteil stehen Bußgelder bei Verstößen gegen die Winterreifen-Pflicht auf dem Prüfstand. Der Bund muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 9. Juli den Bußgeld-Paragrafen möglicherweise neu fassen oder streichen (wir berichteten). Damit könnte auch die Winterreifen-Pflicht hinfällig werden. Das Gericht hält die Regelung für verfassungswidrig, da sie nicht konkret genug vorschreibe, bei welchem Wetter Winterreifen aufzuziehen seien. "Die daraus folgenden möglichen Konsequenzen sowie das weitere Vorgehen werden derzeit geprüft", sagte ein Sprecher von Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Montag in Berlin der dpa. Ramsauer werde das Thema mit seinen Länderkollegen auf der Verkehrsministerkonferenz am Mittwoch und Donnerstag (6./7. Oktober) besprechen. Bisher sind zwischen 20 und 40 Euro Geldstrafe zu bezahlen, wenn Autofahrer im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind und von der Polizei erwischt werden. Werden andere Autofahrer zum Beispiel durch ein Rutschen des Wagens behindert, kann es auch einen Punkt in Flensburg geben. Die Verkehrsminister werden bei ihrer Konferenz wahrscheinlich auch klären, ob wegen des Urteils vorerst keine Bußgelder mehr in diesem Bereich erhoben werden, um nicht nachher Rückzahlungsforderungen betroffener Autofahrer ausgesetzt zu sein. (dpa) Oberlandesgericht Oldenburg, Aktenzeichen: 2 SsRs 220/09