_ Zu den erforderlichen Reparaturkosten gehören auch die von einer Werkstatt berechneten Kosten für die Endabnahme und die Probefahrt nach einer Unfallinstandsetzung.
AG Konstanz, Entscheidung vom 28.11.2016, Az. 9 C 597/16; Der Verkehrsanwalt (DV) 2017, 99