Erleiden Autofahrer durch aufgerissene Straßenbeläge Schäden an ihrem Fahrzeug, müssen sie häufig selbst für die Folgen aufkommen. Der ADAC rät daher, gerade zu dieser Jahreszeit besonders vorsichtig zu fahren. Der lange und strenge Winter habe den Straßen zugesetzt, so dass verstärkt mit entsprechenden Schäden zu rechnen ist. Zwar sind die Städte und Gemeinden in der Pflicht, Straßenschäden zu beseitigen. Allerdings können sie sich nach Angaben des Autoclubs gegen Ansprüche geschädigter Fahrer absichern, indem sie mit Warnschildern auf Gefahren hinweisen oder Tempolimits verhängen. Dies gelte auch, wenn die Aufbrüche nicht beschildert sind, der schlechte Zustand der Straße jedoch allgemein bekannt ist. Dann muss der Fahrer beweisen, dass er mit einer den Verhältnissen angepassten Geschwindigkeit unterwegs war – was laut ADAC in der Regel nicht funktioniert. Wer sich trotzdem Chancen auf Ersatz ausrechnet, sollte das Schlagloch, das den Schaden verursacht hat, fotografieren. Ansprüche müssten gegenüber dem zuständigen Straßenbauamt geltend gemacht werden. (rp)
Schaden durch Schlagloch: Fahrer trägt die Folgen

Geschädigter muss beweisen, dass die Geschwindigkeit den Verhältnissen angepasst war