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So muss Ihnen nicht bange werden

01.09.2016 06:00 Uhr

Wann man zur medizinisch-psychologischen Untersuchung muss, entscheidet bisweilen der Wohnort. Wie man den Test besteht, entscheidet der Fahrer selbst, indem er sich gut vorbereitet. Ein Expertengespräch.

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_ In Bayern muss man bei 1,6 Promille zur MPU, in Baden-Württemberg bereits ab einem Wert von 1,1 Promille. Ist das gerecht? Axel Uhle: Bislang war es so, dass man ab einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille zur MPU musste, sofern es sich um die erste Alkoholauffälligkeit handelte. Nach wiederholten Alkoholfahrten war die Grenze niedriger. Aufgrund einer neueren Rechtsprechung gibt es nun Unterschiede in den Bundesländern. Beispielsweise muss man in Baden-Württemberg auch nach einer ersten Auffälligkeit mit 1,1 Promille zur MPU.

_ Würden Sie eine bundeseinheitliche Regelung begrüßen? Was empfehlen Sie?

A. Uhle: Das ist in erster Linie eine politische Entscheidung. Beim vergangenen Verkehrsgerichtstag haben Experten empfohlen, dass aufgrund der Rückfallwahrscheinlichkeit die Anordnung der MPU bei Kraftfahrzeugführern bereits ab 1,1 Promille erfolgen sollte. Eine bundeseinheitliche Regelung wird derzeit diskutiert. Dazu läuft gerade ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht, bis zum Jahresende wird hier ein Urteil erwartet.

_ Wie sollten bundesweit aktive Fuhrparks mit dem Thema Promillegrenzen umgehen?

A. Uhle: Den Flottenmanagern würde ich zu eindeutigen Regelungen raten, was den Umgang mit Alkohol betrifft. Auf Dienstwegen sollte gelten: Wer fährt, trinkt nicht und wer trinkt, fährt nicht. Das Risiko für den Verlust des Führerscheins beginnt bereits ab 0,3 Promille. Wenn man mit einem solchen Wert fahrunsicher unterwegs ist, begeht man bereits eine Straftat, die mit einem mehrmonatigen Verlust des Führerscheins bestraft werden kann.

_ Beeinflusst die Art des Vergehens die MPU?

A. Uhle: Grundsätzlich entscheidet die Behörde anhand klarer, in der Fahrerlaubnisverordnung festgelegter Kriterien, wer zur MPU muss. Die medizinisch-psychologische Untersuchung wird immer anlassbezogen durchgeführt. Die Rahmenbedingungen sind sehr eindeutig geregelt. Es gibt mehrere Untersuchungsschritte. Zum einen wird am Testgerät die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit untersucht, was für die meisten kein Problem darstellt. In seltenen Fällen kann hier eine Fahrt in einem Fahrschulwagen zusammen mit einem Psychologen folgen, um das reale Fahrverhalten zu überprüfen. Der zweite Schritt ist die Untersuchung durch einen Verkehrsmediziner. Dabei wird über Erkrankungen gesprochen, die die Fahreignung beeinflussen könnten. Nach einer Alkohol- oder Drogenauffälligkeit werden auch Alkohol- und Drogenkonsum thematisiert. Dann folgt das Herzstück der Untersuchung, das psychologische Gespräch. Hier hat der Fahrer Gelegenheit, sich zu seinen früheren Auffälligkeiten zu äußern. Das dauert in der Regel drei bis vier Stunden.

_ Bleiben wir kurz bei der psychologischen Untersuchung. Worauf kommt es hier an?

A. Uhle: Das Zauberwort heißt Veränderung. Es geht darum, ob jemand sein Fehlverhalten eingesehen hat, sich mit den Ursachen auseinandergesetzt und aktiv die richtigen Konsequenzen zieht. Also hat er sein Verhalten wirklich nachhaltig verändert? Gerade in Bezug auf dieses Gespräch herrscht große Verunsicherung seitens der Autofahrer.

_ Wie kann ich diese Unsicherheit abbauen?

A. Uhle: Dazu ist eine gute Vorbereitung wichtig. Es hilft, die MPU nicht als Strafe zu sehen. Man sollte sich auch nicht von den Gerüchten verunsichern lassen, dass man beim ersten Mal eh keine Chance hätte durchzukommen. Ganz im Gegenteil. Die Mehrzahl jener, die zur MPU gehen, erhalten den Führerschein wieder, weil sie die richtigen Konsequenzen gezogen haben.

_ Wie finde ich einen seriösen Partner für die Vorbereitung?

A. Uhle: Man muss zunächst feststellen, dass die Zahl der MPUs sinkt, die Zahl der MPU-Vorbereiter aber exponentiell steigt. Leider tummeln sich immer mehr schwarze Schafe auf dem Vorbereitungsmarkt. Ein seriöser Berater ist in der Regel Diplom-Psychologe mit einer verkehrspsychologischen Ausbildung. Er gibt auch keine Garantie, dass man besteht oder dass man bei Nichtbestehen sein Geld zurückbekommt. Der seriöse Anbieter klärt im Voraus über die Leistungen und Kosten auf und händigt nach der Beratung eine schriftliche Empfehlung aus. Das ist dann der individuelle Fahrplan, was genau zu tun ist, um die MPU zu bestehen. Und darum geht es eigentlich, die künftigen Risiken für sich und andere zu verringern.

_ Ist man frei in der Wahl des Zeitpunktes, wann man eine MPU macht?

A. Uhle: In den meisten Fällen wurde vor einer MPU der Führerschein entzogen und vom Gericht eine Sperre verhängt. Grundsätzlich kann man drei Monate vor Ablauf der Sperre seine Fahrerlaubnis neu beantragen. Die MPU sollte man aber nur dann durchführen, wenn die Voraussetzungen für ein positives Gutachten vorliegen. Das heißt, je früher man mit der Vorbereitung beginnt, desto besser.

_ Nutzen eigentlich viele MPU-Gänger die Möglichkeit der Vorbereitung?

A. Uhle: Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen ergab, dass sich immer noch sehr viele Fahrer nicht vorbereiten oder sich zu spät informieren. Damit wird die MPU bisweilen zur großen Hürde. Die Untersuchung zeigte auf der anderen Seite, dass jene, die sich zeitnah und umfassend informieren und auch eine Schulungsmaßnahme besucht haben, zu über 80 Prozent die MPU bestehen.

_ Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

A. Uhle: Es gibt zahlreiche unseriöse Anbieter, die für mehrere Tausend Euro versuchen, eine Art Schauspielunterricht zu geben, damit der Fahrer die MPU besteht. Eine seröse Beratung kostet zwischen 800 Euro und knapp über 1.000 Euro, das hängt unter anderem davon ab, ob man einzeln oder in der Gruppe betreut wird.

_ Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?

A. Uhle: In der Regel sind es sieben bis zehn Termine, an denen die unterstützenden Maßnahmen laufen. Es liegt auf jeden Fall auch im Interesse des Unternehmens, dass alles getan wird, dass der Mitarbeiter sein Verhalten ändert und er den Führerschein zurückbekommt. Dabei sollten die Firmen ihre Fahrer unterstützen.

_ Wie können Firmen hier selbst präventiv tätig werden?

A. Uhle: Indem Sie präventiv professionelle Unterstützung, zum Beispiel durch Seminare für Vielfahrer, anbieten. Ein wirksames Mittel für punktebelastete Fahrer sind Seminare zum Punkteabbau. Bei bis zu maximal fünf Punkten kann der Fahrer ein Fahreignungsseminar besuchen und einen Punkt abbauen. Bei einer Auffälligkeit des Arbeitnehmers, die zum drohenden Fahrverbot führt, gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahme vom Fahrverbot zu erreichen. Dazu bedarf es verkehrspsychologischer Maßnahmen, die zunehmend von den Gerichten anerkannt werden. Das führt zur Reduktion und in einigen Fällen zum Wegfall des Fahrverbotes.

_ Wie oft darf ich die MPU wiederholen?

A. Uhle: Grundsätzlich kann man sie beliebig oft wiederholen. Alles kreist aber um die Frage, ob der betroffene Fahrer sein Verhalten ausreichend geändert hat. Nur damit kann man die MPU bestehen.

_ Gibt es geschlechterspezifische Unterschiede bei der MPU?

A. Uhle: Die MPU ist eine Männerdomäne. Der Frauenanteil beträgt rund 20 Prozent. Das deckt sich aber auch mit dem Anteil an Eintragungen im Fahreignungsregister. Rund 80 Prozent der Punkte in Flensburg stammen von Männern und entsprechend zwanzig Prozent von Frauen.

_ Apropos Punktesystem: Hat sich dessen Umstellung bewährt?

A. Uhle: Die Zielsetzung lautete, das Punktesystem einfacher und transparenter zu machen. An dieser Stelle ist wirklich viel gelungen. Aber es gibt weitere Optimierungsmöglichkeiten. Insbesondere sollte man für betroffene Fahrer den Anreiz erhöhen, durch den Besuch von Fahreignungsseminaren frühzeitig riskante Einstellungen und Verhalten zu ändern und damit auch einen Punkt abzubauen. Auch hier gilt: Je früher man gegensteuert, umso besser für alle Betroffenen, für die Verkehrssicherheit und für die Unternehmen. Da sind auch die Unternehmen gefragt, und zwar im Sinne ihrer Fürsorgepflicht gegenüber dem einzelnen Fahrer, aber auch im Sinne des eigenen Risikomanagements. Denn jeder Führerscheinentzug ist nicht zuletzt ein großer Kostenfaktor.

Interview: rs

Prüfstellen

Träger von Begutachtungsstellen für die Fahreignung (gemäß § 66 der Fahrerlaubnisverordnung)

- Absolut Diagnostics Gesellschaft für berufs- & verkehrspsychologische Dienste- ABV Gesellschaft für Angewandte Betriebspsychologie und Verkehrssicherheit- ASS-MPU Gesellschaft für Sicherheit im Straßenverkehr- AVUS Gesellschaft für Arbeits-, Verkehrsund Umweltsicherheit- BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik- Dekra, Dresden- ias Aktiengesellschaft- IBBK Institut für Beratung, Begutachtung und Kraftfahrereignung- MPUmax- pima-mpu- ProSecur- TÜV Nord Mobilität- TÜV Süd Life Service- TÜV Technische Überwachung Hessen- TÜV Thüringen- Universitätsklinikum Heidelberg

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