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TÜV Süd: Sichere Fahrt durch den Nebel

07.11.2013 10:44 Uhr
Bei Nebel gilt es zur eigenen Sicherheit, einige Regeln und gesetzliche Vorgaben zu beachten.

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Zu wenig Abstand, zu hohe Geschwindigkeit, Selbstüberschätzung, falsche Beleuchtung. Das alles führt bei Nebel nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Landstraßen und in geschlossenen Ortschaften häufig zu Unfällen. Zudem tritt Nebel oft unvermittelt auf, zum Beispiel in der Nähe von Flüssen und in Talsenken.

Autofahrer müssen Abstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern gewinnen, die Geschwindigkeit maßvoll reduzieren und Nebelscheinwerfer und gegebenenfalls die Nebelschlussleuchte einschalten. Dafür gibt es jedoch klare gesetzliche Regeln, die oft nicht bekannt sind. Darauf hat der TÜV Süd jetzt aufmerksam gemacht.

Die richtige Beleuchtung

BeiNebel, Schneefall oder Regen muss grundsätzlich das Abblendlicht eingeschaltet werden – ansonsten drohen 40 Euro Bußgeld und aktuell noch drei Punkte im zentralen Verkehrsregister. Fernlichtist bei Nebel übrigens in den meisten Fällen kontraproduktiv, weil die Wassertröpfchen in der Luft das Licht reflektieren und die „Suppe“ damit noch undurchsichtiger wird. Sinnvoll dagegen ist der Einsatz des Scheibenwischers, um für klare Sicht durch die Windschutzscheibe zu sorgen, auf der sich der Nebel niederschlägt.

Nebelscheinwerfer dürfen generell bei erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden. Sie leuchten die Bereiche direkt vor dem Fahrzeug und die Fahrbahnränder aus und dienen damit in erster Linie der besseren Orientierung des Fahrers.

Strikter sind die Regelungen für Nebelschlussleuchten: Sie dürfen nur bei Sichtbehinderungen durch Nebel und Sichtweiten unter 50 Metern eingeschaltet werden, weil sie bis zu 30 Mal heller leuchten als die Rücklichter und bei besseren Sichtverhältnissen die Nachfahrenden blenden. Sie müssen also wieder ausgeschaltet werden, wenn die Sicht wieder mehr als 50 Meter beträgt. Das Tempo muss bei Nebel auf maximal 50 Stundenkilometer gedrosselt werden.

Drohendes Bußgeld

Bei normalen Sichtverhältnissen ist das Fahren mit den Nebelscheinwerfern nicht erlaubt, wer dabei erwischt wird, muss mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Genauso teuer kann es werden, wenn der Fahrer vergisst, die Nebelschlussleuchte wieder auszuschalten, wenn der Nebel sich genauso plötzlich wieder verzogen hat, wie er gekommen ist. (mp)

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