Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sind dann erstattungsfähig, wenn die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für erforderlich gehalten werden durfte. Dies ist der Fall, wenn es sich um einen Verkehrsunfall handelt, an dem zwei Fahrzeuge beteiligt sind, und ein erheblicher Sachschaden von über 17.000 Euro vorliegt. Frage der Betriebsgefahr In einem solchen Fall spielt es keine Rolle, dass es sich bei der Geschädigten um eine Leasinggesellschaft handelt. Deren Geschäftsgewandtheit kann nur bei einfach gelagerten Schadensfällen berücksichtigt werden. Bei einem Unfall mit zwei Fahrzeugen stellt sich automatisch die Frage der Betriebsgefahr. Ob diese zurücktritt, ist generell eine nicht einfache Problematik. Zudem können sich auch stets schwierige Fragen zur Höhe der geltend gemachten Forderungen ergeben. (red) LG Krefeld, Aktenzeichen 3 S 39/10, NJW-RR 2011, 1403
Verkehrsunfall: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts
