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Voraussichtliche Kosten: Informationspflicht der Werkstatt vor Reparaturauftrag

01.03.2018 06:00 Uhr
Voraussichtliche Kosten: Informationspflicht der Werkstatt vor Reparaturauftrag

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_ Bringt der Besteller eines Reparaturauftrages deutlich zum Ausdruck, dass Voraussetzung für den Abschluss des Reparaturauftrages möglichst verlässliche Informationen über die zur Schadenbehebung notwendigen Kosten sind, muss ihm die Werkstatt die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände mitteilen.

BGH, Entscheidung vom 14.9.2017, Az. VII ZR 307/16, DAR 2018, 20

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