Was gehört ins Auto?
Zubehör | Was muss alles an Bord sein, was hat der Gesetzgeber vorgeschrieben und was hätte ein Dienstwagenfahrer gerne dabei, weil es ihm aus persönlichen Erfahrungen heraus praktisch erscheint?
— Generell kann davon ausgegangen werden, dass Fahrzeughersteller das gesetzlich erforderliche Zubehör nicht serienmäßig mitliefern. Findet der Fahrer es dennoch in seinem Auto vor, dann hat sich vor allem bei größeren Fuhrparks die Fuhrparkleitung schon darum gekümmert oder der ausliefernde Händler hatte gerade bei diesem Kunden einen guten Tag.
Wie auch immer der Nutzer die Situation vorfindet: Er ist selber dafür verantwortlich, dass sich das erforderliche Zubehör nicht nur im Auto befindet, sondern er muss auch wissen, wo es abgelegt ist. Es sollte in jedem Fall leicht griffbereit sein, was einige Länder sogar explizit vorschreiben und was bei einem Gang zum Kofferraum nicht gegeben ist.
Über die gesetzlichen Erfordernisse gibt zunächst einmal der § 53a StVZO eine eindeutige Antwort: „(1) Warndreiecke und Warnleuchten müssen tragbar, standsicher und so beschaffen sein, dass sie bei Gebrauch auf ausreichende Entfernung erkennbar sind. Warndreiecke müssen rückstrahlend sein; Warnleuchten müssen gelbes Blinklicht abstrahlen, von der Lichtanlage des Fahrzeugs unabhängig sein und eine ausreichende Brenndauer haben. Warnwesten müssen der Norm DIN EN 471:2003+A1:2007, Ausgabe März 2008 oder der Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Die Warneinrichtungen müssen in betriebsfertigem Zustand sein.“
Warndreieck fehlt häufig | Um die Warnleuchte in Personenwagen braucht sich der Fahrzeugbesitzer heutzutage in der Regel nicht mehr kümmern, gehört sie doch zur Standardausstattung aller Fahrzeuge. Anders das zur Pflichtausstattung gehörende Warndreieck. Dieses gehört in jedes Auto. Seltsamerweise ist das nicht so bekannt, denn laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft fehlt es in fast einem Drittel aller Fahrzeuge.
Tag- und Nachtseite | In der Regel entsprechen alle erhältlichen Warndreiecke den gesetzlichen Vorschriften, dennoch gibt es häufig erkennbare Qualitätsunterschiede. Da es im Notfall um die eigene Sicherheit geht, sollte der Käufer um Billigprodukte einen Bogen machen.
Wie es der Name schon sagt, besteht das Warndreieck aus drei rot reflektierenden Balken, die – und da spricht wieder der Gesetzgeber – im betriebsfertigen Zustand auch wirklich reflektieren und nicht „blind“ oder beschädigt sein sollten. Hochwertige Produkte besitzen sogar eine Tag- und eine Nachtseite. Bei Ersterer dominiert eine Neonseite, die Letztere ist dagegen mit zusätzlichen Reflektoren ausgestattet und weist damit auch in der Dunkelheit besser auf eine Gefahrenstelle hin.
Das Warndreieck sollte ein gewisses Eigengewicht haben und stabil sein, um nicht beim kleinsten Windstoß umzufallen; gegebenenfalls ist eine zusätzliche Beschwerung des Standfußes erforderlich. Bewährt haben sich ausklappbare Ständer oder auch Verstrebungen, die in unterschiedliche Richtungen ausgerichtet werden können. Je nach Hersteller können die Warndreiecke zusammengeklappt oder gefaltet werden und ermöglichen somit ein geringes Packmaß.
Der Aufbewahrungsort des Warndreiecks in einem Fahrzeug ist nicht vorgeschrieben. Das entscheidet der Nutzer je nach Fahrzeugtyp und eigenem Empfinden selber, es sollte aber leicht zugänglich sein.
Kommt es wirklich zu einem Unfall oder zu einer Panne, so gehört das Aufstellen des Warndreiecks am Fahrbahnrand zu den ersten Pflichten des Fahrers. Es dient zur Absicherung dieser Stelle und soll nachfolgende Autofahrer frühzeitig vor einem Hindernis warnen. Dabei sind die Abstände zum verunfallten oder liegen gebliebenen Auto genau vorgegeben: Im Stadtverkehr beträgt der Abstand 50 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und auf Autobahnen 200 Meter (etwa der Abstand von vier Leitpfosten). Befindet sich das Auto hinter einer Kurve oder einer anderen unübersichtlichen Stelle, muss das Warndreieck vor diesem Sichthindernis aufgestellt werden.
Warnweste | Seit dem 1. Juli 2014 besteht in Deutschland nun auch für private Fahrzeughalter die allgemeine Pflicht, mindestens eine Warnweste im Auto mitzuführen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge war dies durch die Berufsgenossenschaft für Verkehr und Transportwirtschaft bereits schon vorher vorgeschrieben. Im Gegensatz zu den Vorschriften in einigen anderen Ländern muss die Anzahl der Westen nicht der der Mitreisenden entsprechen. Dennoch wird auch im Inland empfohlen, aus Sicherheitsgründen für die Mitfahrer eine Warnweste bereitzuhalten.
Eigenartigerweise hat der Gesetzgeber das Tragen der Warnweste im Falle eines Unfalls oder einer Panne, bei denen man das Fahrzeug verlässt, nicht vorgegeben. Vielmehr setzt er auf die Eigenverantwortlichkeit des Verkehrsteilnehmers.
Warnweste ist aber nicht immer gleich Warnweste. Sie muss der Norm DIN EN 471 beziehungsweise EN ISO 20471:2013 entsprechen. Ob dies der Fall ist, zeigt das innen liegende Label. Erlaubt sind reflektierende Westen aus fluoreszierendem Material in Rot, Orange oder Gelb und mit einem reflektierenden Streifen (mindestens fünf Zentimeter breit) an Front und Rücken.
Im Notfall sollte die Warnweste schnell vom Fahrersitz greifbar sein. Daher wird empfohlen, dass sie im Fahrzeuginneren, zum Beispiel in den Seitenfächern, im Handschuhfach oder unter dem Fahrersitz, aufbewahrt wird. Vereinzelt wird die Warnweste auch einfach über den Sitz gehängt, wo sie aber nach kurzer Zeit durch Sonneneinstrahlung ihre fluoreszierende Eigenschaft und damit einen Teil ihrer Schutzwirkung verlieren kann.
Bei einer Fahrzeugkontrolle muss der Fahrer die Warnweste vorweisen: Ist er dazu nicht in der Lage oder besitzt er eine Weste, die nicht der Norm entspricht, riskiert er ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro.
Verbandskasten | Der Verbandskasten ist wohl das älteste, allgemein bekannteste und letztlich auch sehr wichtige Sonderzubehör in einem Fahrzeug. Gemäß § 35h StVZO muss ein solcher in jedem Fahrzeug mitgeführt werden. Sein Inhalt ist genau vorgeschrieben. Dabei sind die Anforderungen der Ersten Hilfe unter Berücksichtigung der „neuesten notfallmedizinischen Erkenntnisse“ (gemäß Bundesverband Medizintechnologie, BVMed) grundlegend. Nach ihnen richten sich die DIN-Vorgaben, die regelmäßig überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Seit Januar 2014 gilt die überarbeitete Norm DIN 13164 für den Kfz-Verbandskasten, bei der Art und Menge des Inhalts angepasst wurden.
Ältere Verbandskästen nach bisherigem Recht werden mit Einführung der neuen Norm nicht automatisch ungültig, sondern können noch bis zu ihrem Ablaufdatum mitgeführt werden. Es dürfen sogar für das ganze Jahr 2014 noch Verbandskästen nach dem alten Recht verkauft werden, da sie grundsätzlich den Zweck der Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllen. Dennoch sollte man beim Neukauf auf das Ablaufdatum achten und sich nicht von zu „günstigen“ Angeboten im Handel verleiten lassen.
Über die Form des Verbandskastens sagt die Norm nichts aus; sie regelt nur den Inhalt.
Generell sollte der Verbandskasten zwei Mal im Jahr kontrolliert werden, denn teilweise unterliegen auch einzelne Teile eines Verbandskastens einem Verfalldatum. Sind sie abgelaufen oder fehlt sogar ein Teil, sind sie auszutauschen oder zu ersetzen – was manchmal günstiger ist, als einen neuen Verbandskasten anzuschaffen.
Was alles in ihn hineingehört, listet das Deutsche Rote Kreuz auf seiner Internetseite auf unter: http://www.drk.de/angebote/erste-hilfe-und-rettung/erste-hilfe-online/wunden/verbandskasten-din-13164.html
Nicht vorgeschrieben hat der Gesetzgeber, wo sich der Verbandskasten im Auto zu befinden hat; generell gilt aber auch hier, dass er für den Fahrer im Falle eines Unfalls „schnell griffbereit und gut zu erreichen sein“ muss. Daher erscheint eine Lagerung im Kofferraum weniger sinnvoll.
Wer keinen Verbandskasten mitführt oder einen dabeihat, der abgelaufen ist, riskiert bei einer polizeilichen Kontrolle ein Verwarnungsgeld von fünf Euro und bei einer Hauptuntersuchung einen „geringen Mangel“.
Erste-Hilfe-Kurs | Der Verbandskasten ist die eine Sache, der Umgang mit diesem eine andere: Häufig können die richtigen Maßnahmen in den ersten Minuten nach einem Unfall zwischen Leben und Tod entscheiden. Daher sollte ein gewissenhafter Fahrer sich nicht nur mit dem einmaligen Erste-Hilfe-Kurs zur Erlangung des Führerscheins zufriedengeben, sondern die erforderlichen Maßnahmen regelmäßig auffrischen.
Nur die praktische Übung in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt die Sicherheit, im Notfall richtig zu handeln und den Verbandskasten auch zweckmäßig einzusetzen.
Mit dem Erwerb eines neuen Verbandskastens taucht schon die nächste Frage auf: Wohin mit dem alten? Ihn einfach in den Müll zu werfen oder Teile des Inhalts in die eigene Hausapotheke zu übernehmen, ist keine gute Idee. Vielfach nehmen Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen die abgelaufenen Produkte gerne zu Aus- und Weiterbildungszwecken an. Ein Maßnahme, mit der man auch einen kleinen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leistet.
Rettungskarte | Noch nicht geregelt, aber von den Automobilverbänden immer wieder gefordert: Fahrzeuge standardmäßig mit einer Rettungskarte auszustatten.
Weil Fahrzeughersteller in den vergangenen Jahren ihre Modelle mit immer spezifischeren Konstruktionen, Details und Ausstattungsvarianten entwickelt haben, wird es für die Rettungskräfte bei schweren Unfällen zu einem immer größeren Problem, wenn sie ohne eigene Gefährdung verletzte Insassen befreien möchten. Sie benötigen umfassende Informationen über das verunglückte Fahrzeug und müssen wissen, wo sich Batterien, Airbags, Tanks oder elektrische Teile (zum Beispiel bei Hybridfahrzeugen) befinden, wo sie gefahrlos Spreizer und Rettungsschere ansetzen und das Fahrzeug unter Umgehung von extra gehärteten Karosserieteilen und Starkstromleitungen schnell aufschneiden können.
Um Abhilfe zu schaffen, wurde auf Initiative von Autoclubs, des VDA und namhaften Automobilherstellern eine standardisierte Rettungskarte entwickelt. Mittlerweile
bieten fast alle Hersteller und Importeure die standardisierten Rettungskarten an. Für Inhalt und Darstellung sowie die Aktualität der Daten sind die Hersteller selbst verantwortlich.
Der Fahrer kann sich die Rettungskarte für sein eigenes Modell bei einigen Autoclubs oder auch Motortalks kostenlos herunterladen und farbig ausdrucken; farbig deshalb, weil in der Regel die verschiedenen Bauteile auch in der Abbildung unterschiedliche Farben haben. Wer seine Rettungskarte nicht findet, sollte sich direkt an den Hersteller wenden.
Versuche haben gezeigt, dass sich die durchschnittliche Rettungszeit mit einer vorhandenen Rettungskarte auf ein Drittel verkürzt. Viele Fuhrparks verlangen bereits von den Herstellern oder ihren Leasingunternehmen, neue Fahrzeuge bei Auslieferung mit einer Rettungskarte auszustatten. Der beste dafür ist die Sonnenblende des Fahrers, zumal dieser Platz für die Rettungskräfte den besten Zugriffsort darstellt. Durch eine Gesetzesänderung des Verkehrsministeriums ist es seit Februar 2013 auch möglich, dass Rettungsleitstellen durch Kennzeichenabfrage an das passende Datenblatt gelangen.
Und Daimler hat als weltweit erster Hersteller seine Pkw seit Anfang 2014 serienmäßig mit einen QR-Code ausgestattet, der die fahrzeugspezifische Rettungskarte enthält.
Sonstige Begleiter | Neben diesen zum Teil gesetzlich vorgeschriebenen Gegenständen gibt es noch viele Utensilien, die in Notsituationen nützlich oder jahreszeitlich bedingt praktisch sind, die ein Fahrer als zweckmäßig erachtet oder die sogar in einigen europäischen Ländern Pflicht sind. Anhand einer Checkliste (siehe Infokasten auf S. 73) sollte jeder selbst überprüfen, was er für seine Fahrer gerne an Bord haben möchte – oder was sie bei einer Fahrt ins benachbarte Ausland dabeihaben müssen.
| Peter Hof
Sonstiges | Hilfreiche Begleiter
Feuerlöscher (vorgeschrieben u. a. im Baltikum, Bulgarien, Rumänien, Griechenland)
Ersatzbirnen (vorgeschrieben u. a. in Kroatien, Bosnien-Herzegowina)
Abschleppseil (vorgeschrieben u. a. in Bosnien- Herzegowina, Serbien, Mazedonien)
Parkscheibe
Reserverad oder Reifenfüllmittel
Wagenheber
Radmutternschlüssel
Werkzeug
Arbeitshandschuhe
Starthilfekabel
Taschenlampe
Sonnenbrille
Schirm
Einwegfotoapparat/Handykamera
Scheibenschwamm
Eiskratzer
Frostschutzmittel
Schneebesen
Schneeketten
Scheibenfolie
Handfeger