Autofahrer müssen in den Nachtstunden mit Schnee und Eis auf den Straßen rechnen: Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Autofahrers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld abgewiesen, der bei starkem Schneefall auf der Abfahrt von einer Staatsstraße ins Schleudern geraten und gegen die Leitplanke geprallt war. In dem rechtskräftigen Urteil verwies das Gericht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Dieser zufolge dürfen Kraftfahrer nicht erwarten, dass Fahrbahnen auch nachts ständig von Schnee und Eis freigehalten werden. "Eine völlige Gefahrlosigkeit der Straßen im Winter kann mit zumutbaren Mitteln nicht erreicht und deshalb nicht verlangt werden", betonten die Richter in dem am Freitag veröffentlichten Urteil. Nach einem Unfall kurz vor Mitternacht hatte der Autofahrer vom Land Bayern jeweils 1.500 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld gefordert. Der Kläger hatte argumentiert, Bayern würde insgesamt zu wenig Mitarbeiter im Räum- und Streudienst einsetzen; diese seien bei starkem Schneefall daher völlig überfordert. Das Land verwies darauf, dass die Räumpflicht für Staatsstraßen um 21.00 Uhr ende und die betreffende Straße danach aus freien Stücken noch geräumt worden sei. Der Kläger habe sich freiwillig in eine erhebliche Gefahrensituation begeben, die er nicht mehr beherrschen konnte. Es sei unzumutbar, zur Sicherung der Mobilität weniger Verkehrsteilnehmer einen Winterdienst rund um die Uhr einzurichten. (dpa) Aktenzeichen:12 O 241/09 Landgericht; Aktenzeichen: U 151/09 OLG Bamberg