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Winterreifenpflicht: Verzögert sich die Neufassung?

03.11.2010 08:00 Uhr
Winterreifenpflicht: Verzögert sich die Neufassung?
Erst wenn der Bundesrat die Neufassung der Winterreifenverordnung verabschiedet hat, kann sie in Kraft treten.
© Foto: ddp / Axel Schmidt

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Um die geplante Neufassung der Winterreifenverordnung (wir berichteten) gibt es erneut Wirbel: Laut einer Mitteilung der Kommunikationsagentur Pilotprojekt, die nach eigenen Angaben sowohl einige Reifenhersteller als auch das Presseamt der Bundesregierung zu ihren Kunden zählt, wird die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) frühestens am 26. November und nicht wie geplant am 5. November vom Bundesrat verabschiedet. Grund sind Einwände einiger Länderministerien, die den Verordnungsentwurf für "noch nicht gerichtsfest" halten. Insbesondere wird offenbar bemängelt, dass Ganzjahresreifen im Gesetzestext nicht explizit erwähnt werden und dass es nach wie vor keine gesetzlichen Vorgaben für das M + S- und Schneeflockensymbol gibt. "Der Herr Ramsauer wollte ja nicht warten, bis auf EU-Ebene eine verbindliche Regelung für den Begriff Winterreifen inklusive eines einheitlichen Symbols verabschiedet wird. Nun muss er diese Dinge selbst regeln. Und wenn dies so einfach wäre, dann hätten wir es doch schon vor Jahren gemacht", zitiert die Agentur ein namentlich nicht genanntes Mitglied des Bund-Länder Fachausschusses für die StVO. Ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte gegenüber asp-Online, ihm sei nicht bekannt, dass der Entwurf nochmal überarbeitet werde. Er hoffe, dass das Thema "zumindest im November" in der Länderkammer behandelt werde. Dem Geschäftsführer des Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV), Hans-Jürgen Drechsler, ist aufgefallen, dass das Thema bislang noch nicht auf der Tagesordnung der Bundesratssitzung für den 5. November erschienen ist. Trotzdem ist er guten Mutes, dass die Verordnung bereits kommenden Freitag verabschiedet wird. Der BRV hat sich laut Drechsler jedenfalls positiv zu dem Entwurf geäußert. "Die Diskussion wird nur hierzulande geführt" Die genannten Einwände wollte er gegenüber asp-Online nicht gelten lassen: "Bei der Beschreibung des Reifens hat sich der Gesetzgeber an der europäischen Typgenehmigungsverordnung orientiert. Mehr kann er momentan nicht tun!" Aus den Erläuterungen zum Entwurf gehe hervor, dass alle Reifen mit einem "M+S" oder "Schneeflockensymbol" bessere Fahr- und Traktionseigenschaften auf Schnee erzielen und somit bei den ebenfalls im Gesetz klar benannten Straßenverhältnissen aufzuziehen seien. Daher muss aus Drechslers Sicht der Ganzjahresreifen nicht explizit im Gesetzestext genannt werden. Dass es noch keinen verbindlichen Test und Kennzeichnung für Winterreifen gibt, ist für den BRV-Geschäftsführer kein Hinderungsgrund. Schon heute seien Reifenhersteller und auch -händler, die wissentlich Sommerreifen mit "M+S"-Symbol verkaufen, über die Sachmangelhaftung greifbar. Im Übrigen sei es ein "Märchen", dass in Deutschland massenhaft als Winterreifen getarnte Sommerpneus unterwegs seien. "Die Diskussion wird nur hierzulande geführt" beklagte Drechsler. In den skandinavischen Ländern und in Österreich werde die Kennzeichnung teilweise seit Jahrzehnten ohne Probleme verwendet. (asp/ng)

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