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Zerkratzen eines Kfz ist ein versicherter Unfall

01.10.2020 06:00 Uhr
Zerkratzen eines Kfz ist ein versicherter Unfall

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Nach den üblichen Bedingungen der Kfz-Vollkaskoversicherung (AKB) ist das Zerkratzen des Kfz ein versicherter "Unfall", und zwar auch dann, wenn das Kfz durch eine Vielzahl von Kratzern beschädigt ist, was einige Minuten gedauert haben muss. Trotzdem handelt es sich um ein "plötzliches" Ereignis im Sinne der klassischen Unfalldefinition.

OLG Hamm, Entscheidung vom 27.4.2020, Az. 20 U 42/20, VersR 2020, 1041

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