Kommen vor einem Haus geparkte Autos durch Schneelawinen zu Schaden, trägt nicht immer der Hausbesitzer die alleinige Schuld. Darauf hat der ADAC aktuell hingewiesen. "Grundsätzlich kann dieser für Schäden durch Dachlawinen haftbar gemacht werden", erklärt ADAC-Jurist Dr. Markus Schäpe. Der Hausbesitzer sei aufgrund der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Straße und Gehweg gefahrlos passiert werden können. Allerdings verlange niemand vom Hausbesitzer, dass er jeden Tag aufs Dach klettert und dort den Schnee wegfegt. Nach heftigen Schneefällen oder bei Tauwetter müsse er jedoch das Dach auf Gefahren überprüfen. Dies gelte besonders, wenn keine Schneefanggitter montiert seien. Bei großen Schneemengen auf dem Dach oder bei Schneeverwehungen, die sich nicht entfernen lassen, müssen laut dem Rechtsexperten Schäpe gut sichtbare Warnschilder oder -stangen auf die Gefahr aufmerksam machen. Ist diese offensichtlich und sind zudem Warnhinweise angebracht, müssen sich Autofahrer beim Schadenersatz ein Mitverschulden anrechnen lassen. Im Schadensfall sollten Autobesitzer durch Fotos und Zeugenaussagen Beweise sichern, rät der ADAC, um dem Hausbesitzer die Verletzung seiner Verkehrssicherungspflicht nachzuweisen. Bei der Durchsetzung der Schadensersatzansprüche solle der Geschädigte einen Anwalt einschalten, da die Versicherungen der Hausbesitzer Ansprüche häufig zunächst ablehnen. Schließt die Teilkaskoversicherung auch Dachlawinenschäden mit ein oder ist das Auto vollkaskoversichert, kann es laut ADAC sinnvoll sein, zunächst die eigene Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Beim Hausbesitzer und dessen Versicherung könnten dann nur noch Ansprüche wie Selbstbeteiligung, Rückstufung, Wertminderung oder Nutzungsausfall geltend gemacht werden, die die eigene Versicherung nicht ersetzt. (sn)