_ Ein Versicherungsnehmer, der behauptet, einen ihm einmal bekannten Schaden vergessen zu haben, muss dieses Vergessen und die näheren ihn entlastenden Aspekte beweisen können.
LG Dortmund, Entscheidung vom 17.3.2016, Az. 2 O 223/15, zfs 2016, 631
_ Ein Versicherungsnehmer, der behauptet, einen ihm einmal bekannten Schaden vergessen zu haben, muss dieses Vergessen und die näheren ihn entlastenden Aspekte beweisen können.
LG Dortmund, Entscheidung vom 17.3.2016, Az. 2 O 223/15, zfs 2016, 631
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