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OLG Hamm: Kein Kaskoschutz bei "Kavaliersstart"

28.04.2008 17:27 Uhr
Unfall
Fahrassistenzsysteme sind keine Entschuldigung für riskante Fahrweise.
© Foto: W. K. Pfauntsch

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Fährt ein Autofahrer nach einem Ampelstopp mit weit überhöhter Geschwindigkeit an und dreht sich beim anschließenden Abbiegen um die eigene Achse, muss die Kaskoversicherung nicht für den Schaden am Fahrzeug aufkommen. Das berichtete der Anwalt-Suchservice unter Hinweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm (Az: 20 U 218/06). Vor dem Unfall wartete ein Nissan-Fahrer vor einer roten Ampel auf der linken von zwei Linksabbiegespuren. Bei Grün fuhr er mit maximalem Schub an, um sich mit dem Sportwagen nebenan ein Rennen zu liefern. Dabei drehte sich das Fahrzeug um die eigene Achse und prallte gegen die Leitplanke. Die OLG-Richter befanden, dass der Autofahrer grob fahrlässig gehandelt habe. Nach der Straßenverkehrsordnung dürfe jeder nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrschen kann. Auch der Ausrede des Unfallfahrers, er habe sich auf den Schleuderschutz ESP verlassen, das er irrtümlich für eingeschaltet hielt, ließ das Gericht nicht gelten. Die Ausstattung eines Autos mit einem elektronischen Stabilitätsprogramm sei kein Freibrief für unangepasstes Fahren. Der Raser blieb damit auf 7.800 Euro Schaden sitzen. (rp)

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