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Recht: Gesetzesverstöße ohne Folgen

19.08.2013 08:00 Uhr
Alkoholtester
Seit einigen Monaten sind die Alkoholtester wieder Pflicht in Frankreich. Wer dies missachtet, muss scheinbar aber keine Strafe fürchten.
© Foto: ACE

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Ist es Ausdruck der französischen Leichtigkeit oder doch eher eine Verwaltungsposse? Wer in Frankreich mit dem Auto fährt, ist eigentlich seit März 2012 verpflichtet, einen Alkoholtester mit zu sich führen – gleichgültig ob Einheimischer oder Urlaubsgast. Wer die Vorschrift nicht befolgt, muss allerdings keine Konsequenzen fürchten, hat der Auto Club Europa (ACE) jetzt herausgefunden. Die Regelung gilt offenbar nur pro forma.
 
Es sollte eine Maßnahme gegen die vielen Alkoholunfälle sein – in Frankreich gehen laut ACE mehr als 30 Prozent aller Crashs mit Todesfolge auf Alkoholmissbrauch zurück. Ursprünglich sollte ein Verstoß gegen die Promilletester-Pflicht ein Bußgeld in Höhe von elf Euro nach sich ziehen, so der Stand Mitte 2012. Weil der Einzelhandel die Nachfrage nach Testampullen angeblich nicht decken konnte und zudem Zweifel an der Genauigkeit der Promille-Angaben in den Pusteröhrchen laut wurden, wurde die Vorschrift außer Kraft gesetzt.
 
Seit diesem Frühjahr gilt diese zwar wieder, die Sanktion dagegen nicht. Ein Verstoß wird also nicht geahndet, wie das Französische Generalkonsulat in Stuttgart dem Automobilclub bestätigte. Begründen konnte man die neue Praxis nicht. Die Alkohol-Grenze von maximal 0,5 Promille gilt aber natürlich trotzdem weiterhin. (hh/sp-x)

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