Die Verkehrsbehörde entzog vor Kurzem einem Mann die Fahrerlaubnis, der im stark alkoholisierten Zustand auf einem öffentlichen Fest randalierte und von der Polizei in Gewahrsam genommen werden musste. Auf den Fall verweist die Deutsche Anwaltshotline mit dem Hinweis auf das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az. 3 L 823/12).
Was war geschehen? Rettungskräfte brachten den Festgenommenen zunächst in ein Krankenhaus. Die Kontrolle des Blutalkohols ergab einen Wert von drei Promille. Bei der Blutabnahme trat der Beklagte so aggressiv auf, sodass die Polizeibeamten einschreiten mussten. Als der Mann sich nach der Ausnüchterung weigerte, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, entzog ihm die Behörde den Führerschein.
Die Richter stimmten dem zu, denn der Betroffene sei laut eigener Aussage zur Erreichung seiner Arbeitsstätte auf die Benutzung des privaten Autos angewiesen – womit zu befürchten wäre, dass er in überschaubarer Zukunft nach dem übermäßigen Genuss von Alkohol erneut Autofahren würde. Aufgrund seines äußerst aggressiven Verhaltens auf dem Fest und im Krankenhaus, sei anzunehmen, dass er das Führen des Kfz und den die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher zu trennen vermag, betonte das Gericht. (red)
Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 10. Juli 2012, Aktenzeichen 3 L 823/12