Eine undichte Kraftstoffleitung gilt auch bei einem älteren Gebrauchtwagen nicht als normaler Verschleiß, sondern als Sachmangel. Der Käufer hat dann aufgrund der gesetzlichen Gewährleistungspflicht einen Anspruch auf Entschädigung. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hervor, auf das der ADAC in München hinweist. In dem Fall hatte die Klägerin bei einem Gebrauchtwagenhändler einen zehn Jahre alten Wagen gekauft. Zwei Monate später brannte der Motorraum aus, das Fahrzeug war danach nicht mehr fahrtüchtig. Ein Sachverständiger fand heraus, dass der Brand eindeutig durch ein Leck in der Kraftstoffleitung entstanden war. Die Geschädigte wollte den Wagen daher zurückgeben, was der Händler jedoch ablehnte. Dem OLG zufolge handelt es sich bei einem solchen Leck jedoch um einen Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auch wenn Gebrauchtwagenkäufer immer mit einem gewissen Verschleiß rechnen müssen, dürften sie trotzdem erwarten, dass der Motor beim Start nicht in Flammen aufgeht. (dpa) Oberlandesgericht Celle, Aktenzeichen: 7 U 224/07
Recht: Urteil: Undichte Spritleitung ist Sachmangel
