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Rechtsabbiegen in eine Vorfahrtsstraße: Einerseits, andererseits

20.04.2020 15:08 Uhr
Rechtsabbiegen in eine Vorfahrtsstraße: Einerseits, andererseits
Autofahrer, die nach rechts in eine vorfahrtsberechtige Straße abbiegen, müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München besonders vorausschauend agieren.
© Foto: Jochen Tack / imageBROKER / pi

Wer nach rechts abbiegen will, sollte die Augen offenhalten, besonders wenn es in eine Vorfahrtsstraße gehen soll.

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Autofahrer, die nach rechts in eine vorfahrtsberechtige Straße abbiegen, müssen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München besonders vorausschauend agieren. Denn das Vorfahrtsrecht erstreckt sich auf die gesamte Fahrbahnbreite. Darauf weist das Anwaltsportal ra-online hin (Urteil vom 15.03.2019- 10 U 2655/189).

Im verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin auf Schadensersatz geklagt, die auf einer Vorfahrtsstraße unterwegs verbotswidrig trotz durchgezogener Mittellinie überholt hatte und dabei mit einer nach rechts auf die Vorfahrtstraße abbiegenden Pkw-Fahrerin zusammengestoßen war. In erster Instanz hatte das Landgericht München II die Klage abgewiesen. In der Berufung entschieden die Richter am Oberlandesgericht in München, dass sich beide Parteien eine hälftige Haftungsverteilung zuordnen lassen müssen.

Nach Ansicht der Richter erstreckt sich das Vorfahrtsrecht auf die gesamte Fahrbahnbreite und entfällt nicht bei verkehrswidrigem Überholen. Anderseits darf der einbiegende Verkehr darauf vertrauen, dass bei einer ununterbrochenen Mittellinie nicht unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn überholt wird. (SP-X)

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