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Urteil: Radfahrer hat Mitschuld bei Unfall auf Zebrastreifen

09.12.2010 15:07 Uhr
Urteil: Radfahrer hat Mitschuld bei Unfall auf Zebrastreifen
Nach Ansicht des Gerichts haben Radfahrer im Gegensatz zu Fußgängern auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr.
© Foto: GDV

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Wer auf seinem Fahrrad einen Zebrastreifen nutzt, trägt an einem Unfall zumindest eine Teilschuld. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor. Radfahrer hätten im Gegensatz zu Fußgängern auf einem Zebrastreifen keinen Vorrang gegenüber dem Straßenverkehr, teilte das Gericht am Donnerstag (9. Dezember) mit. Es gab in einem Zivilprozess einer Radfahrerin zur Hälfte die Schuld an einem Unfall. Die Frau war in Frankenthal mit ihrem Fahrrad auf einem Radweg unterwegs gewesen und wollte dann via Zebrastreifen auf die andere Seite wechseln. Dabei stieß sie mit einer Autofahrerin zusammen. Nach Angaben des Gerichts, hätte die Radlerin nur dann Vorrang gehabt, wenn sie das Rad über den Zebrastreifen geschoben hätte. Im Einzelfall könne sogar die ganze Schuld beim Fahrradfahrer liegen, wenn dieser plötzlich über den Zebrastreifen fahre und der Unfall für den Autofahrer nicht vermeidbar sei. (dpa) Landgericht Frankenthal, Aktenzeichen: 2 S 193/10

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