Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Konrad Freiberg, hat die ab diesem Jahr geltende Winterreifen-Pflicht als "prinzipiell begrüßenswert, aber leider halbherzig ausformuliert" bezeichnet. Nach seinen Worten ist die von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee verordnete Definition "winterlicher Straßenverhältnisse" schwammig und interpretierbar, was die Polizeibeamten vor Ort auszubaden hätten. "Angemessen wäre eine klare Regelung gewesen, die Fahrzeugführer verpflichtet hätte, ihre Wagen zwischen November und März mit winterlichen M+S-Reifen auszurüsten", sagte Freiberg. Zudem müsste sich immer ausreichend Frostschutz in den Scheibenwischanlagen befinden. Eine präventive Wirkung sprach er der Winterreifen-Verordnung ab: "Bei Wintereinbrüchen hat die Polizei alles andere zu tun, als Fahrzeugkontrollen durchzuführen." Bei Beibehaltung dieser "unbefriedigenden" Arbeitsvorgabe erwartet die GdP eine Flut von Widersprüchen gegen Bußgeldbescheide. Die ohnehin schon überlasteten Gerichte würden dadurch zusätzlich strapaziert, hieß es. (rp)
Polizei-Gewerkschaft zerpflückt Winterreifen-Verordnung

"Begrüßenswert, aber halbherzig ausformuliert" / Präventiv-Wirkung verpufft