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Bundeskartellamt: Magna darf Karmann nicht übernehmen

27.05.2010 10:45 Uhr
Bundeskartellamt: Magna darf Karmann nicht übernehmen
Abgelehnt: Die Karmann-Dachsparte darf nicht von Magna übernommen werden.
© Foto: AHO-Montage

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Das Bundeskartellamt hat nach knapp vier Monaten Prüfung die Übernahme der Karmann-Dachsparte durch den kanadisch-österreichischen Autozulieferer Magna untersagt. Das teilte die Behörde in Bonn am Mittwoch mit. Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) äußerte sich mit Unverständnis. "Ich halte die Entscheidung des Kartellamts für falsch, das Amt verkennt die Lage." Kartellamts-Präsident Andreas Mundt begründete das Nein der Wettbewerbshüter damit, dass der Zusammenschluss von Magna und Karmann in einem bereits hochkonzentrierten Markt dazu geführt hätte, dass europaweit nur noch zwei große Anbieter von Cabrio-Dachsystemen existierten. Neueintritte in den Markt seien sehr unwahrscheinlich. "Eine derartige Beeinträchtigung des Wettbewerbs konnten wir nicht zulassen", erklärte Mundt. Den Preis dafür würde am Ende der Verbraucher in Form von höheren Preisen zahlen müssen. Das Bundeskartellamt habe die Besonderheiten angesichts der Insolvenz des Osnabrücker Zulieferers Karman intensiv geprüft und gewürdigt. "Wir sind uns der prekären Lage des Unternehmens durchaus bewusst", betonte Mundt. Bei der Entscheidung sei aber ausdrücklich berücksichtigt worden, dass das Marktpotenzial der Cabriodachsparte des Unternehmens Karmann offensichtlich vorhanden ist. "Neben Magna gab und gibt es hierfür nach unseren Erkenntnissen mehrere ernsthaft interessierte Bieter", erklärte der Chef der Behörde. Wulff: "Arbeitnehmern Perspektive genommen" Wulff erklärte dagegen: "Damit ist den Arbeitnehmern die nachweislich beste Perspektive genommen worden." Auch die Gewerkschaft IG Metall kritisierte die Entscheidung. Es geht um rund 700 Arbeitsplätze bei Karmann in Osnabrück und im polnischen Zary. Ein Kaufvertrag war bereits geschlossen. Berichten zufolge beträgt der Preis 20 Millionen Euro. Wulff will jetzt eine Ministererlaubnis durch den Bundeswirtschaftsminister und ein Klageverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf prüfen lassen. Auch andere denkbare Alternativen müssten besprochen werden, um weiteren wirtschaftlichen Schaden von der Karmann-Dachsystemsparte abzuwenden. (dpa)

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