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Insolvenzverfahren: US-Gericht vor Chrysler-Entscheidung

08.06.2009 09:36 Uhr
Chrysler Insolvenzverfahren Capter 11
Gläubiger wehren sich dagegen, dass ihre Forderungen weitgehend verfallen sollen.
© Foto: Chrysler/Archiv/AHO-Montage

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Das Oberste Gericht der USA könnte am Montag das Schicksal des Autobauers Chrysler entscheiden. Chrysler-Gläubiger, die sich gegen die Übernahme des insolventen Herstellers durch den italienischen Fiat-Konzern sperren, fordern, dass die obersten US-Richter das Geschäft für längere Zeit aussetzen. Das könnte Fiat zum Ausstieg aus dem rettenden Deal bewegen und das Ende von Chrysler bedeuten. Die Gläubiger - drei Rentenfonds des aus dem Bundesstaat Indiana - wehren sich dagegen, dass ihre Forderungen weitgehend verfallen sollen. Nachdem sie zunächst beim Insolvenzrichter und am Freitag auch vor einem Berufungsgericht unterlagen, zogen sie vor das Oberste Gericht. Der heutige Tag spielt eine Schlüsselrolle: Das Berufungsgericht setzte die Chrysler-Übernahme zunächst nur bis Montagnachmittag US-Ostküstenzeit (16.00 Uhr/22.00 Uhr MESZ) aus. Das ist nach Ansicht der Gegner der Übernahme zu wenig. Sie fordern, dass die obersten Richter das Geschäft bis zu ihrer Entscheidung stoppen. Das könnte die Übernahme um Wochen oder Monate verzögern. Dabei läuft Chrysler die Zeit davon: Fiat kann den Deal platzen lassen, wenn er bis zum 15. Juni nicht rechtlich sicher ist. Da kein anderer Investor für den maroden US-Autobauer in Sicht ist, könnte eine solche Entwicklung das Ende des Traditionsunternehmens bedeuten. Chrysler steht bei den Pensionsfonds mit 42 Millionen Dollar in der Kreide. Nach dem Sanierungsplan, dem 92 Prozent der Gläubiger zugestimmt haben, sollen die Geldgeber nur etwa 29 Cent auf jeden Dollar zurückbekommen, den Chrysler ihnen schuldet. US-Medienberichten zufolge wären die Einbußen der Indiana-Pensionsfonds jedoch deutlich geringer als das: Sie hätten die Chrysler-Schuldpapiere erst im Juli vergangenen Jahres mit massiven Abschlägen gekauft, und zwar zu 43 Cent auf einen Dollar Nominalwert. (dpa)

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