Die Bereifung ist an die jeweiligen Wetterverhältnisse anzupassen, so steht es in der Straßenverkehrsordnung. Die Initiative Pro Winterreifen des Deutschen Verkehrssicherheitsrats e. V. macht nun noch mal deutlich, dass auch bei Mietwagen aus Sicherheitsgründen darauf zu achten ist, dass das Fahrzeug im Winter auf entsprechenden Reifen rollt. In Deutschland gibt es zwar keine offizielle Winterreifenpflicht, dennoch raten Experten, bei der Reservierung eines Mietwagens auf die richtige Bereifung zu bestehen. Rüstet der Vermieter dann das Fahrzeug nicht mit den entsprechenden Pneus aus, ist der Kunde laut der Initiative Pro Winterreifen nicht verpflichtet, es annehmen. Einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zufolge muss unter Umständen keine Selbstbeteiligung gezahlt werden, wenn ein Mietwagenfahrer ohne Winterreifen unterwegs ist, da die Autovermietung dem Fahrer eines mit solchen hätte bereit stellen müssen. Bei dieser Einzelentscheidung wurde erstmals nicht nur der Fahrer, sondern auch der Autovermieter in die Pflicht genommen. Fakt ist dennoch: Wen die Polizei im Winter mit ungeeigneten Reifen erwischt, den bitten die Gesetzeshüter mit 20 Euro Bußgeld zur Kasse. Wird der Verkehr behindert oder es passiert ein Unfall, sind 40 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Pneus genug Profil haben. (sb)
Sicherheit: Mietwagen? Aber bitte mit Winterreifen!
