Keine Prüfung und eine reduzierte Ausbildung: Wer Motorrad fahren möchte, muss dafür nicht mehr unbedingt einen entsprechenden Führerschein machen. Erfahrene Autofahrer brauchen jetzt nur noch eine Fahrerschulung, um sich die Schlüsselzahl B 196 in den Führerschein eintragen zu lassen. Mit der dürfen sie Motorräder der Klasse A1, also bis 125 ccm³, fahren.
Interessenten müssen lediglich mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Sie melden sich einfach bei einer Fahrschule an und können sofort loslegen - es wird weder ein Erste-Hilfe-Kurs noch ein Sehtest benötigt. Die Fahrerschulung umfasst mindestens vier Unterrichtseinheiten à 90 Minuten klassenspezifischen Motorrad-Theorieunterricht und mindestens fünf Unterrichtseinheiten à 90 Minuten praktischen Unterricht, also zehn 45-minütige Fahrstunden. In diesen zehn Fahrstunden lernt der Interessent das Handling des Motorrades, indem er bestimmte Grundfahraufgaben übt. Außerdem das Fahren innerhalb von Ortschaften sowie auf Landstraßen und Autobahnen.
Hat er die Schulung erfolgreich absolviert, erhält er von der Fahrschule eine Bescheinigung, mit der er die Eintragung der Schlüsselzahl B 196 beantragen kann. "Erfolgreich absolviert" bedeutet, dass er seine "Fähigkeiten und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern" unter Beweis gestellt hat. Nur dann darf die Fahrschule die Bescheinigung ausstellen. Das heißt, wer nach den zehn Fahrstunden noch nicht sicher mit dem Zweirad unterwegs ist, muss gegebenenfalls noch länger üben.
Mit der Bescheinigung kann anschließend bei der Führerscheinstelle ein neuer Führerschein beantragt werden, in dem hinter der Fahrerlaubnis Klasse B die Schlüsselzahl "196" eingetragen wird - deshalb wird die Fahrerlaubnis auch "B 196" (siehe Foto links) genannt. Für den Eintrag wird lediglich ein biometrisches Passfoto in 3,5 x 4,5 Zentimetern gebraucht sowie der aktuelle Führerschein und ein gültiger Personalausweis oder ein durch eine aktuelle Meldebestätigung ergänzter Reisepass.
Mit dem Eintrag der Schlüsselzahl dürfen Leichtkrafträder bis 125 cm³ und Elektro-Bikes mit einer (Dauer-)Motorleistung von maximal 11 kW gefahren werden. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf dabei 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Zwischenzeitlich bietet der Handel eine große Auswahl an Motorrädern und Rollern an, die diese Voraussetzungen erfüllen. Wer mag, darf mit der Schlüsselzahl 196 auch ein entsprechendes Gespann, also ein Motorrad mit Beiwagen, fahren.
Nur in Deutschland gültig
Allerdings ist B 196 nur in Deutschland gültig. Das heißt, im Ausland dürfen damit keine Zweiräder gefahren werden. Dafür braucht es weiterhin die Fahrberechtigung der Klasse A1/A.
Die Schlüsselzahl fällt nicht in das Stufenführerscheinsystem. Das heißt, wer später schwere Motorräder fahren will, profitiert nicht von vereinfachten Aufstiegsregelungen. Wer lediglich in Deutschland Zweiräder bis 125 ccm³ fahren will, ist mit der im Vergleich zur Fahrerlaubnis der Klasse A1 deutlich einfacheren und preisgünstigeren B 196-Regelung gut beraten.
- Ausgabe 03/2021 Seite 35 (104.9 KB, PDF)