Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Besteuerung von Jahreswagen hat die deutsche Autoindustrie ihrer Forderung nach einer raschen Änderung der geltenden Regeln Nachdruck verliehen. Der Richterspruch belege, dass es nicht um Steuervorteile oder Subventionen gehe. Der geldwerte Vorteil für Mitarbeiter gegenüber den marktüblichen Preisen liege im Einzelfall real bei null Euro, erklärte ein Sprecher des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) jetzt in Frankfurt. Der Bruttolistenpreis sei schlicht der falsche Vergleichswert zur Berechnung des geldwerten Vorteils. Mitarbeiter der Hersteller sollten für den Werksrabatt auf ihre Neuwagen geringer besteuert werden. Grundlage der Berechnung für den geldwerten Vorteil dürfe nicht mehr der Bruttolistenpreis sein, sondern der ohne großen Nachdruck auf dem freien Markt erreichbare Preis des Autos, so der Sprecher. Zu Beginn der Woche hatte die Unionsfraktion im Bundestag erklärt, diese Idee nicht weiter verfolgen zu wollen. Der BFH in München hatte am Mittowch (26. August) die restriktive Besteuerung von Rabatten für Beschäftigte von Autokonzernen gekippt. Nach dem Urteil der obersten Finanzrichter darf der Fiskus nicht mehr die Differenz zwischen Listen- und Mitarbeiterpreis besteuern. Lediglich die Differenz zu dem im allgemeinen Geschäftsverkehr üblichen Preis sei ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Das jüngste Urteil des BFH zu Steuervorteilen für Werksmitarbeiter sei im Detail zu prüfen, hieß es jetzt im Ministerium in Berlin. "Für eine endgültige Bewertung des Urteils wird zeitnah eine Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder stattfinden." Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) forderte eine rasche Änderung der geltenden Besteuerungspraxis. Das Thema müsse Teil von Koalitionsverhandlungen der nächsten Bundesregierung sein, sagte Oettinger dem "Handelsblatt".