Die formularmäßige Klausel eines Sachverständigenbüros, die eine Abtretung des Schadenersatzanspruchs des Geschädigten "erfüllungshalber" vorsieht, kann wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot unwirksam sein. Die Klausel "Zahlungsanweisung und Abtretung (erfüllungshalber)" benachteilige den Auftraggeber des Sachverständigenbüros unangemessen.
(BHG, Entscheidung vom 18.2.2020, Az. VI ZR 135/19, BeckRS 2020, 6441)