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Alternative Antriebe?

28.11.2008 12:02 Uhr

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Beate Engel Rät:

Alternative Antriebe?

Wir haben einen kleinen Fuhrpark mit 25 Pkw, die alle eine Fahrleistung von ca. 45.000 km pro Jahr aufweisen. Wir fahren einheitlich 2,0-Liter-Dieselmotoren eines deutschen Herstellers. Natürlich plagt uns der Kostenfaktor und wir würden gerne auf alternative Antriebe umstellen. Bei unserer Fahrleistung gibt es hier aber kaum Alternativen. Wozu raten Sie uns?

Herr S. aus Günzburg

Beate Engel: 45.000 Kilometer pro Jahr sind eine stolze Fahrleistung. Ist diese wirklich notwendig? Ihre Mitarbeiter verbringen circa 450 Stunden im Jahr mit Autofahren, umgerechnet auf die Arbeitszeit sind das immerhin mehr als zwei Monate. Könnten andere Verkehrsmittel oder auch eine verbesserte Tourenplanung eine Lösung sein? Da Ihre Fahrer anscheinend überwiegend im Vertrieb tätig sind, wird sich die Fahrleistung nicht unbedingt halbieren lassen. Abhängig von deren Einsatzgebieten können Sie eine Umrüstung auf Autogas oder Erdgas überlegen. Dies ist aber nur dort sinnvoll, wo sich Ihre Fahrer hauptsächlich in städtischen Gebieten bewegen. Bei Fahrten über Land werden sich Einsparungen durch zusätzliche Tankstopps und die Suche nach einer Tankstelle eventuell in Luft auflösen. Auf jeden Fall können Sie hier aber einen Feldversuch durchführen. Am besten setzen Sie sich hierfür mit Ihrem Autohaus in Verbindung. Dieses sollte Adressen und eventuell erste Erfahrungen mit Umrüstungen haben. Empfehlenswert ist auch ein ökonomisches Fahrtraining, gerade bei hohen Fahrleistungen. Neben dem Kraftstoffverbrauch helfen sie gleichzeitig den Teileverschleiß und eventuell die Unfallzahlen zu senken. Etwa 50 bis 60 Prozent der Fahrer stellen ihre Fahrweise nach einem Training langfristig um. Realistisch ist eine Senkung der Kraftstoffkosten um zehn bis 15 Prozent. Legt man in Ihrer Flotte einen Verbrauch von acht Litern zugrunde, ergibt sich ein jährlicher Kraftstoffverbrauch von 3.600 Litern je Fahrer. Stellt jeder zweite Fahrer seine Fahrweise um, sparen Sie rund 180 Liter ein. Die Kosten eines Eco-Trainings sollten sich also innerhalb eines Jahres amortisiert haben. Klingt alles zu schön, um wahr zu sein? Ich habe es selbst ausprobiert und verbrauche seitdem tatsächlich zehn Prozent weniger. Wenn Sie zudem schnell und effizient an der „Benzinschraube“ drehen wollen, werden Sie um ein „Downsizing“, ein detailliertes Reporting und die ein oder andere Investition nicht herumkommen. Gerade bei Vielfahrern rechnet sich vielleicht eine Ökobereifung, die den Spritverbrauch senkt. Gleichzeitig sollten Sie auch die „Vielschlucker“ möglichst bald austauschen und bei Neuanschaffungen auf sparsamere Modelle achten. Auch wichtig, aber nur selten beachtet: der richtige Reifendruck. Wählen Sie statt dem „Komfort-Reifendruck“, den der Hersteller vorsieht, lieber einen etwas höheren und ökonomischen Reifendruck. Natürlich immer in dem vom Autobauer vorgegebenen Bereich. Der Grundsatz „safety first“ gilt selbstverständlich uneingeschränkt.

Fahrverbot für einen Monat

Was müssen wir als Fuhrparkverantwortliche tun, wenn eine Kollegin/ein Kollege einen Monat lang Fahrverbot bekommt? Sind wir verpflichtet, dieser Person das Firmenfahrzeug zu entziehen oder darf der Ehe-/Lebenspartner in dieser Zeit mit dem Firmenfahrzeug fahren?

Frau W. aus Düsseldorf

Beate Engel: Zuerst sollten Sie prüfen, ob sich das Fahrverbot durch ein Angebot, die Geldbuße zu verdoppeln, umgehen lässt. Ist das nicht möglich, müssen Sie als Halter dafür sorgen, dass gemäß Paragraf 21 STVG niemand ohne gültige Fahrerlaubnis fährt. Wie dies genau zu erreichen ist, steht leider in keinem Gesetzestext. Einige Fuhrparkverwalter weisen den Fahrer explizit auf diesen Sachverhalt hin und lassen ihn einen entsprechenden Passus unterschreiben. Andere kontrollieren gleichzeitig den Führerschein des potenziellen „Ersatzfahrers“ (zum Beispiel Ehefrau). Diese Person ist dann in der Zwischenzeit der Ansprechpartner für den Fuhrparkverwalter. Es soll sogar Fuhrparks geben, die eine Einhaltung des Verbots stichprobenartig überprüfen. Eine weitere Alternative ist, das Fahrzeug zu entziehen. Allerdings sollte dies am besten bereits in den Nutzungsverträgen beschrieben und mit dem Betriebsrat abgestimmt sein. Sonst könnte dem Mitarbeiter ein monetärer Ausgleich zustehen. Ebenfalls in Frage käme ein Gespräch mit dem Fahrer. Gibt dieser nämlich freiwillig das Fahrzeug ab und der Zeitraum des Entzugs dauert mindestens einen ganzen Kalendermonat, könnte währenddessen eventuell auch der geldwerte Vorteil entfallen. Hier empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Personalabteilung oder dem Steuerberater. Welche Variante Sie nun wählen, hängt von vielen Faktoren ab. Wirklich sicher sind Sie aber nur beim Entzug. Sie sollten sich fragen, wie zuverlässig der Fahrer ist, wie sein Punktekonto in Flensburg aussieht und aus welchem Grund ihm der Führerschein entzogen wurde. Ist der Fahrer unzuverlässig, ein Wiederholungstäter oder notorischer Raser, sollten Sie unbedingt das Fahrzeug entziehen. Kann der Mitarbeiter keinen Ersatzfahrer (mit gültiger Fahrerlaubnis) benennen und behauptet er, er stelle das Auto zu Hause ab, dann kann er es besser bei Ihnen parken und den Schlüssel abgeben. Aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes kann ich Ihnen leider nur allgemeine Ratschläge geben. Ich empfehle Ihnen daher, im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen.

Fit ins neue Jahr

Liebe Fuhrparkverwalter(-innen),

jetzt, wo hoffentlich alle Fahrzeuge auf Winterreifen unterwegs sind und das Budget fürs neue Jahr längst beschlossen ist, was bleibt da noch zu erledigen? Klar, gerade ruhigere Phasen sollte man nutzen, um strategische Entscheidungen vorzubereiten. Überarbeiten Sie doch jetzt Ihre Car Policy und überlegen Sie, welche Fahrzeuge auch langfristig in Ihrer Flotte einen festen Platz haben. Falls Ihnen dabei die ein oder andere Frage in den Sinn kommt, schreiben Sie mir eine E-Mail an beate.engel@springer.com.

Autoflotte hilft!

Schicken Sie Ihre Frage rund um das Thema Fuhrpark an:

beate.engel@springer.com

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