Der Geschädigte, der im Wege der konkreten Schadensberechnung Ersatz der Kosten für ein fabrikneues Ersatzfahrzeug begehrt, muss sich einen erhaltenen Nachlass (vorliegend für Menschen mit Behinderung) anrechnen lassen.
BGH, Entscheidung v. 4.7.2020, Az. VI ZR 268/19, zfs 2021, 22
- Ausgabe 08/09/2021 Seite 68 (354.9 KB, PDF)