_ Auch eine von den behandelnden Ärzten zeitnah getroffene Diagnose kann nicht als prozessualer Beweis für die Kausalität zwischen Unfallereignis und Verletzung dienen.
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2016, Az. 6 U 170/14, VersR 2017, 1465
_ Auch eine von den behandelnden Ärzten zeitnah getroffene Diagnose kann nicht als prozessualer Beweis für die Kausalität zwischen Unfallereignis und Verletzung dienen.
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.2016, Az. 6 U 170/14, VersR 2017, 1465
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