-- Anzeige --

Begriff der Überschwemmung

02.11.2020 06:00 Uhr

-- Anzeige --

Eine Überschwemmung liegt nicht nur vor, wenn ein Gewässer über die Ufer tritt. Eine Überschwemmung im Versicherungssinne liegt auch dann vor, wenn durch Wolkenbruch starker Regen derart niedergeht, dass dieser weder vollständig versickert noch sonst über natürliche Wege abfließen kann. Der Geschädigte konnte nicht rechtzeitig erkennen, dass die plötzlich vor ihm auf der Fahrbahn auftauchende Wasserlache besonders tief war. Das eindringende Wasser hat technische Defekte ausgelöst. Das Gericht hat die unmittelbare Einwirkung der Überschwemmung auf das Fahrzeug bejaht und stützt die Entscheidung darauf, dass die (Teil-)Kasko solche Folgen von Naturgewalten absichert, denen sich der Versicherungsnehmer nicht mehr durch geeignete Gegenmaßnahmen entziehen kann.

LG Bochum, Entscheidung vom 1.7.2016, Az. 6 U 71/16, r+s 2017, 347

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.