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Das kann teuer werden

17.08.2020 06:00 Uhr
Das kann teuer werden

Innerhalb der EU gibt es seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen. Ab einer Grenze von 70 Euro werden Bußgelder vollstreckt plus Bearbeitungsgebühr. Eine Übersicht, die Geld sparen kann.

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Verkehrsverstöße im Ausland können schnell sehr teuer werden. Bei Bußgeldern im Ausland ist nämlich zu berücksichtigen, dass es ähnlich wie in Deutschland, Bußgeldkataloge oder Straßenverkehrsgesetze als Rechtsgrundlage gibt, aber auch damit nicht zu verwechselnde privatrechtliche oder kommunale Vertragsstrafen beziehungsweise Inkassogebühren, die nicht ohne weiteres in Deutschland vollstreckt werden können.

Ignorieren bringt oft Ärger

Allgemein ist es nicht ratsam, einen ausländischen Bußgeldbescheid einfach zu ignorieren. Schließlich gibt es bereits seit einigen Jahren ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU. Gemäß diesem Vollstreckungsabkommen können ausländische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Die Vollstreckungsmöglichkeit bezieht sich nicht nur auf die Sanktionen; eine Bearbeitungsgebühr wird noch dazugerechnet, sodass diese 70-Euro-Grenze schnell erreicht ist.

Bei Weigerung, ein ausländisches Bußgeld trotz bestehendem Abkommen zu zahlen, kann im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens im schlimmsten Fall sogar eine Haftstrafe drohen. Es greift seit 2010 der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionsvollstreckung (RBGeld). Wichtig ist dabei, Bußgelder können entweder schon vor Ort fällig oder eben zum Wohnort des Verkehrssünders geschickt werden. Seit 2013 ist zudem eine EU-Richtlinie zum leichteren "grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte" in Kraft. Bei bestimmten Verstößen wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkohol am Steuer können EU-Mitgliedstaaten dadurch überall auf Daten des Fahrzeughalters zugreifen. Diese Auskunftspflicht der deutschen Behörden besteht aber nicht für Parkverstöße.

Anders sieht es bei Nicht-EU-Ländern aus. Hier gilt das RBGeld nicht, also kann auch keine Vollstreckung erfolgen. Aber: Bei erneuter Einreise in das entsprechende Land kann das Bußgeld auch in Nicht-EU-Ländern eingefordert werden zuzüglich drastischer Mahngebühren bis hin zur Beschlagnahme und Verwertung des Fahrzeugs.

Beruhigend ist wiederum, dass für die im Ausland festgestellten Verstöße in Deutschland keine Punkte eingetragen werden. Wird ein Fahrverbot verhängt, gilt dieses in aller Regel ebenfalls nur in dem Land, in dem der Verstoß stattfand.

Skandinavien am teuersten

An der Spitze der Länder mit den höchsten Bußgeldsätzen stehen nach wie vor neben den skandinavischen Ländern Norwegen, Schweden und Finnland auch die Niederlande, die Schweiz und Italien. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen um 20 km/h werden dort zum Beispiel mindestens 480 Euro (Norwegen), 230 Euro (Schweden), 200 Euro (Finnland), 185 Euro (Rumänien), 175 Euro (Italien) und 170 Euro (Niederlande und Schweiz) fällig.

Falschparken ist am teuersten in den Niederlanden (ab 95 Euro), Zypern (bis 300 Euro), Spanien (bis 200 Euro), Griechenland (80 Euro), Dänemark und Montenegro (ab 70 Euro) sowie in Belgien und Tschechien (jeweils ab 60 Euro). Mancherorts werden bei sofortiger oder zeitnaher Begleichung der Geldbuße teils erhebliche "Rabatte" gewährt: So sind z. B. in Spanien bei Bezahlung des Bußgeldes innerhalb von 20 Tagen nur 50 Prozent des Bußgeldbetrages fällig, was bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung mindestens 50 Euro ausmachen kann. In Italien verdoppelt sich das Bußgeld, wenn es nicht binnen 60 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids bezahlt wird (bei Begleichung des Betrages binnen fünf Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids gibt es dort hingegen wiederum 30 Prozent Rabatt). Frankreich gewährt ebenfalls Ermäßigungen bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen.

Drastische Folgen drohen generell bei Fahrten unter Alkoholeinfluss: In Italien wird bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) des Fahrers von mindestens 1,5 Promille sogar das Kfz enteignet - sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Dänemark sieht eine ähnliche Regelung bei einer BAK ab 2,0 Promille vor. Sogar Freiheitsstrafen drohen für Alkoholfahrten u. a. in Schweden (ein Monat bei BAK von 1,0 Promille) oder in Spanien (drei Monate bei BAK ab 1,2 Promille). Nur noch im Vereinigten Königreich (England, Wales und Nordirland) gilt eine Grenze von 0,8 Promille BAK. Abweichend hiervon toleriert Schottland maximal 0,5 Promille und hat sich somit diesbezüglich ebenfalls dem kontinentaleuropäischen Durchschnitt angepasst. In Litauen gilt für alle Fahrer von Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen (also auch schwere Wohnmobile) eine 0,0-PromilleGrenze (sonst 0,4 Promille BAK).

Für detaillierte Übersichten zu Bußgeldern im Ausland sei besonders auf den Bußgeldrechner des ADAC für Verstöße im Ausland hingewiesen, einfach zu finden im Internet.

Dr. Michael Ludovisy

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