-- Anzeige --

Definitionssache: Überschwemmung in der Kaskosicherheit

01.02.2018 06:00 Uhr
Definitionssache: Überschwemmung in der Kaskosicherheit

-- Anzeige --

_ Wenn Regenwasser unmittelbar in das Fahrzeuginnere gelangt, ohne zuvor zu einer Überflutung des umliegenden Geländes geführt zu haben, handelt es sich bereits nach allgemeinem Sprachgebrauch auch im Versicherungsrecht nicht um eine Überschwemmung. Über A.2.2.3. der in den Versicherungsvertrag einbezogenen Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) war das betroffene Fahrzeug gegen die "unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Lawinen oder Muren auf das Fahrzeug" versichert.

KG Berlin, Entscheidung vom 1.7.2016, Az. 6 U 71/16, r+s 2017, 347

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.