_ In der Ausgabe 06/2018 haben wir das Thema Unfallverhütungsvorschriften (UVV) näher beleuchtet, und zwar von der technischen Seite, das mit Blick auf den Pkw. Nun geht es um den zweiten und mindestens ebenso wichtigen Faktor: den Menschen, also den Mitarbeiter, der Firmenfahrzeuge nutzt. Erst das Zusammenspiel beider dient der Erhöhung der Sicherheit im Arbeitsalltag. Als Unternehmen sind Sie nämlich in der Pflicht, Ihre Dienstwagenfahrer - ob fest zugeordnetes oder Pool-Fahrzeug - vor erstmaliger Übergabe in das jeweilige Fahrzeug einzuweisen und im Anschluss mindestens einmal jährlich - bei Bedarf öfter - zu unterweisen. Eine bloße Übergabe des Fahrzeugs ist nicht ausreichend, denn der Halter ist in der Pflicht, gesetzliche Anforderungen und hieraus bedingte Vorschriften einzuhalten. Auch wenn dies auf den ersten Blick merkwürdig erscheint, da ja jeder Mitarbeiter eine Fahrerlaubnis erworben hat, mithin einen Führerschein besitzt und demzufolge einen Pkw denklogisch bedienen kann. Hier aber geht es primär um das Thema Arbeitssicherheit, denn der Pkw ist in diesem Fall ein Arbeitsmittel, das dem Mitarbeiter überlassen wird.
Rechtliche Grundlagen
§ 35 DGUV Vorschrift 70 gibt vor, dass der Arbeitgeber mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte (Mitarbeiter) beschäftigen darf, die im Führen des Fahrzeugs unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm gegenüber nachgewiesen haben. Gemäß § 34 DGUV Vorschrift 70 hat der Unternehmer Betriebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache aufzustellen. Diese sind den Versicherten zur Kenntnis zu bringen. § 4 DGUV Vorschrift 1 besagt, dass der Unternehmer die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen hat.
Während bei der UVV-Prüfung des Pkw die Sicherheit des Arbeitsmittels im Vordergrund steht, zielt die Einweisung auf den Faktor Fahrer ab. Vor erstmaliger Übergabe ist der Fahrer in das Fahrzeug ebenso wie in bestimmte Verhaltensregeln (zum Beispiel Verhalten beim Unfall, Ladungssicherung) einzuweisen. Ferner ist dafür Sorge zu tragen, dass der zukünftige Fahrzeugführer die Betriebsanleitungen des Herstellers befolgt (§ 34 DGUV Vorschrift 70). Hier ist es für die Unterweisungspflicht nicht ausreichend, die Unterlagen lediglich auszuhändigen. Die Inhalte sind verständlich in der jeweiligen Sprache des Mitarbeiters zu vermitteln, und der Verantwortliche muss überprüfen, ob der jeweilige Mitarbeiter die Inhalte auch verstanden hat.
Mindestens einmal jährlich
Mit der einmaligen Unterweisung in das Fahrzeug bei Übergabe ist es jedoch noch nicht getan, diese müssen mindestens einmal jährlich in der Folge erneut unterwiesen werden. Ziel der jährlichen Unterweisung ist es, den Mitarbeiter für das Dienstfahrzeug selbst sowie für eine verantwortungsvolle und partnerschaftliche Teilnahme am Straßenverkehr wiederholt zu sensibilisieren.
Die Unfallverhütungsvorschriften sprechen sowohl bei der Prüfung der Fahrzeuge als auch bei der Unterweisung von einem "mindestens" jährlichen Rhythmus. Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss, dass Anhaltspunkte für weitere Prüfungen oder Unterweisungen bestehen können. Derartige unterjährige Anlässe für weitere Unterweisungen können die Einstellung neuer oder die Umsetzung bestehender Mitarbeiter sein, Änderungen der Tätigkeit oder des Fahrzeuges wie neues Zubehör.
Und wie so oft: Die Einweisung sowie die mindestens jährlich zu erfolgenden Unterweisungen müssen dokumentiert werden. Hierdurch kann und muss der Fuhrparkverantwortliche nachweisen, dass die Anforderungen der DGUV-Vorschriften sämtlich eingehalten werden.
Fazit
Halten Sie Fahrer und Fahrzeuge stets im Blick! Bei Übergabe eines Firmenwagens dem Mitarbeiter einfach nur den Schlüssel aushändigen, ihn einsteigen und losfahren lassen wäre ein fataler Fehler und kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen (siehe Teil drei der UVV-Serie in Autoflotte 8/2018). Im Rahmen der Dezentralisierung vieler Fuhrparks gibt es im Übrigen auch eine Vielzahl an Online-Tools beziehungsweise Unterweisungskurse für die Unterweisung auf dem Flottenmarkt.