Einen professionellen Internetauftritt erstellen, eine neue Software-Lösung implementieren oder einen IT-Grundschutz-Check durchführen: Wer ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) leitet und Prozesse digitalisieren will, erhält seit Mitte 2017 dabei Hilfe vom Staat. Das Bundeswirtschaftsministerium bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms "go-digital" Beratungsdienstleistungen in rechtlich selbstständigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Diese Beratungen sollen die Entwicklung und Umsetzung von ganzheitlichen IT-Konzepten unterstützen.
Der Mittelstand sowie kleine Unternehmen können davon profitieren. Der Bund übernimmt bei go-digital im besten Fall die Hälfte der Kosten.
Dafür müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Die Unternehmen müssen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen, gemeinsam mit Partnerunternehmen weniger als 100 Mitarbeiter beschäftigen und im Vorjahr einen Umsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro erwirtschaftet haben. Wichtig ist, dass sie nach der europäischen De-minimis-Verordnung förderfähig sind und nicht bereits durch andere staatliche Programme die Beihilfe-Grenze von 200.000 Euro in drei Steuerjahren überschritten haben.
Auch Start-ups können hier mitmischen und Förderung beantragen. Sie müssen dafür allerdings ausreichend Umsatz und einen signifikanten Geschäftsbetrieb nachweisen.
Bürokratie hat nur der Berater
Interessierte Unternehmer können den Digitalisierungs-Zuschuss vom Staat nicht selbst beantragen, sondern um das administrative Prozedere kümmert sich der von ihnen ausgewählte und autorisierte Berater. Derzeit gibt es rund 700 Fachleute in Deutschland, die sich mit den Formalitäten rund um die Projektförderung durch die Bundesregierung auskennen und deshalb über eine offizielle Erlaubnis des Wirtschaftsministeriums verfügen. Sie sind nicht nur für die Beratung und Antragstellung zuständig, sondern auch für die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung.
Der Aufwand für diejenigen, die den go-digital-Bonus nutzen wollen, ist also verhältnismäßig klein. Der Bedarf ist branchenübergreifend hingegen groß: Aktuell gehen laut dem Wirtschaftsministerium circa 200 Förderanträge im Monat ein - Tendenz steigend. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der vorhabenbezogenen Ausgaben. Der Staat bezuschusst einen Beratertagessatz bis zu 1.100 Euro ohne Umsatzsteuer (USt.). Der Förderumfang beträgt maximal 30 Beratertage in einem Zeitraum von sechs Monaten. Eine erneute Förderung kann man frühestens ein Jahr danach beantragen. Die jährlich mögliche Förderung beträgt also summiert 16.500 Euro. Ein Beispiel: 15 Beratertage mit einem Tagessatz von 1.000 Euro ergeben Nettoausgaben in Höhe von 15.000 Euro und 17.850 Euro an Gesamtausgaben (inklusive 19 Prozent USt.). Der Bund übernimmt 7.500 Euro. Die übrigen 10.350 Euro muss das beratene Unternehmen selbst zahlen.
Der genaue Umfang und die Höhe der Förderung richten sich nach dem gewählten Hauptmodul, das den inhaltlichen Beratungsschwerpunkt bildet.
ONLINE GIBT'S MEHR
bmwi-go-digital.de
Interaktive Karte zeigt autorisierte Berater in der Nähe
Mittelständische Unternehmen, die eine geförderte Beratung aus dem Programm go-digital des Bundeswirtschaftsministeriums in Anspruch nehmen möchten, können online auf einer interaktiven Beraterlandkarte nun nach passenden Experten in ihrer Region suchen, die ihnen dabei helfen: Kontaktdaten, Ansprechpartner und Hintergrundinformationen zum Leistungsspektrum finden Sie unter https://bit.ly/2X3SF3Z Viele Berater sitzen vor allem in größeren Städten, doch auch im ländlichen Raum gibt es Angebote. Die Fachleute kümmern sich nach Vertragsabschluss um das Antragsverfahren. ag
Drei Module stehen zur Wahl
Das Unternehmen muss für die Förderung nach dem go-digital-Programm ein Hauptmodul wählen, das mindestens 51 Prozent des Beratungsschwerpunkts bildet. Kombinationen verschiedener Module sind möglich. Dafür gibt es GeldIT-Sicherheit- Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen Informations- und Kommunikationstechnik- Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagement-Systemen- Aufgrund der zentralen Bedeutung dieses Moduls müssen hiervon mindestens zwei Tagewerke geplant werdenDigitale Markterschließung- Entwicklung einer unternehmensspezifischen Strategie für das Online-Marketing- Aufbau einer professionellen Internetpräsenz zur Vermarktung- Einführung eines eigenen Online-Shops oder Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing- Nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops - wie Warenbereitstellung oder ZahlungsverfahrenDigitalisierte Geschäftsprozesse- Einführung von E-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern- In Abhängigkeit vom Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens können beispielsweise folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen erfolgen: Versand- und Retouren-Management, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren ag